Hier werden in unserer Region Kurse des BAMF angeboten:               Stand: 27.4.2024

Quelle: © BAMF ... Klick mich


Bitte melden Sie sich bei unserer Volkshochschule, wenn Sie einen Deutschkurs besuchen möchten.

 

Budʹ laska, zv'yazhitʹsya z nashym tsentrom navchannya doroslykh, yakshcho vy bazhayete vidvidaty kurs nimetsʹkoyi movy.

Pozhaluysta, svyazhites' s nashim tsentrom obucheniya vzroslykh, yesli vy khotite posetit' kurs nemetskogo yazyka.


 

Montag
Donnerstag 
Freitag
9–12 Uhr
9–12 Uhr
9–12 Uhr

Susanne Salomon
Mail: s.salomon@vhs-lk-cux.deTel.:04751 97834-21

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© BAMF- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 

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ABTEILUNG 8 Gruppe 82

Anlage 1 zum TRS 04/22
Informationen zur Öffnung der Integrationsmaßnahmen des Bundes für Geflüchtete aus der Ukraine

Allgemein

Die Bundesregierung hat entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort Zugang zu den Angeboten der Sprachförderung und Beratung zu gewähren.
Das umfasst:

  • -  Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) Link

  • -  Die „MiA-Kurse“ (Migrantinnen einfach stark im Alltag), ein Angebot speziell für Frauen, nähere

    Informationen hier

  • -  Die Erstorientierungskurse (Link)

  • -  Integrationskurse (Link) und

  • -  Berufssprachkurse (Link)

    Integrationskurse

    Geflüchtete aus der Ukraine können gem. § 44 Abs. 4 AufenthG auf Antrag durch das BAMF zum Integra- tionskurs zugelassen werden.

  •  

    Für wen gilt die Öffnung?

    Die Öffnung gilt für Personen, die einen vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG erhalten.

    Auf welcher Rechtsgrundlage erhalten die Menschen den Zugang?

    Die Zulassung zum Integrationskurs erfolgt auf der Basis des § 44 Abs. 4 AufenthG.

    Wie können die Menschen an einem Integrationskurs teilnehmen?

    Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich (diesen finden Sie hier), ein gesetzlicher An- spruch besteht nicht. Zuständig sind die Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Welche das ist und wo Integrationskurse angeboten werden, lässt sich schnell und einfach hier (BAMF- NAvI) herausfinden.

  •  

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

  • Die Zulassung nach § 44 Abs. 4 AufenthG kann unter Vorlage des gemäß § 24 AufenthG erteilten Aufenthaltstitels erfolgen. Liegt bei Antragstellung noch kein Titel nach § 24 AufenthG vor, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 5 AufenthG vorge- legt wird.

    Was kostet die Teilnahme am Integrationskurs?

    Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Die Teilnehmenden werden gemeinsam mit der Zulassung auch automatisch (von Amts wegen) von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein gesonderter Antrag oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich.

    Gibt es eine Kinderbeaufsichtigung?

    Eine integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung wird durch das Bundesprogramm „Integrations- kurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat gefördert.

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ABTEILUNG 8 Gruppe 82

Welche Kursarten stehen zur Verfügung?

Es stehen alle vom BAMF geförderten Kursarten zur Verfügung, d.h. neben dem allgemeinen Integrationskurs beispielsweise auch Jugend- und Frauenkurse sowie sog. „Zweitschriftlernerkurse“, die sich an Menschen richten, die das lateinische Alphabet noch nicht beherrschen (sondern z.B. nur das kyrillische). Die passende Kursart wird im Rahmen eines Einstufungstests ermittelt.