Ungarn
==========
22.2.2022
"Das mitteleuropäische EU-Land Ungarn ist ein reines Transitland für Flüchtlinge, die zumeist aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und Afrika kommen. Jene, die nach der Überquerung der grünen Grenze von der Polizei aufgegriffen werden, stellen einen Asylantrag, um nicht abgeschoben zu werden. In diesem Jahr taten dies etwas mehr als 100.000 Menschen. Sobald sie können, ziehen sie weiter in die wohlhabenderen Regionen der EU.
Bislang waren Fragen der Migration und des Asyls in den ungarischen öffentlichen Debatten nicht präsent. Doch seit dem Frühjahr fährt der rechtskonservative Ministerpräsident Viktor Orban einen scharfen fremdenfeindlichen Kurs. In einer sogenannten „Volksbefragung“ schürte er Ängste vor der Terrorgefahr, die angeblich von den Flüchtlingsströmen ausgehen würde. In einer breit angelegten Plakatkampagne wurden die Migranten als potenzielle Rechtsbrecher und Arbeitsplatzkonkurrenten dargestellt.
Zuletzt verschärfte Ungarn die Asylgesetzgebung, was eine beschleunigte Abschiebung von Flüchtlingen in das benachbarte Durchgangsland Serbien ermöglichen soll – insofern Serbien bereit wäre, plötzlich tausende Migranten zurückzunehmen. Ende des Vormonats begann das ungarische Militär mit dem Bau eines 175 Kilometer langen und vier Meter hohen Zauns an der Grenze zu Serbien, um den Durchzug von Flüchtlingen zu erschweren.
Theoretisch könnten Zielländer wie Deutschland tausende Asylwerber nach Ungarn zurückschicken, die ihren ersten Asylantrag formal in Ungarn gestellt haben. In der Praxis kommt das selten vor"
Hier den gesamten Artikel im Handelsblatt lesen: ... Klick mich
___________________________________________
Gerichtsentscheidungen
Ungarn
6.9.2017
"Die ungarische Regierung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur verpflichtenden Flüchtlingsaufnahme in der EU entschieden zurückgewiesen. "Dieses Urteil ist empörend und verantwortungslos", sagte der ungarische Außenminister Peter Szijjarto am 06.09.2017 in Budapest. "Es ist ein politisches Urteil, dass das europäische Recht und die europäischen Werte vergewaltigt." Es gefährde die Sicherheit und die Zukunft ganz Europas. Ungarn werde auch weiterhin keine Flüchtlinge aufnehmen."
© VERLAG C.H.BECK oHG ... Klick
-------
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht 21335 Lüneburg 15.11.2016
1. Die Zuständigkeit Ungarns ist
wegen systemischer Mängel des dortigen Asylverfahrens sowie der dortigen Aufnahmebedingungen ausgeschlossen (unter Auswertung zahlreicher
Länderinformationen). Die Zuständigkeit Deutschlands ergibt sich gem. Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO (Selbsteintritt) im Wege der Ermessensreduzierung auf Null.
2. Dem Kläger droht bei Überstellung eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 4 GR-Charta bzw. Art. 3 EMRK, insbesondere droht eine Inhaftierung unter mangelhaften
Haftbedingungen ohne individualisierte Prüfung von Haftgründen.
3. Ein weiterer systemischer Mangel besteht darin, dass nicht ausgeschloßen ist, dass Ungarn Dublin-Rückkehrende ohne inhaltliche Prüfung ihrer Asylanträge nach Serbien abschiebt, was einen
indirekten Verstoß gegen das Refoulement-Verbot des Art. 33 GFK zur Folge hätte.
4. Die Abschiebungsanordnung ist überdies rechtswidrig, da nicht von einer realistischen Möglichkeit zur Durchführung der Abschiebung ausgegangen werden kann.