Irak

16.Mai 2023

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
das Innenministerium Niedersachsen hat gestern einen neuen Erlass veröffentlicht:

Mit dem Erlass „Echtheitsprüfung ausländischer (hier: insbesondere irakische) Dokumente“ vom 15. Mai 2023 weist das niedersächsische Innenministerium darauf hin, dass die „neuen“ irakischen ID-Cards nach ICAO-Standard von den deutschen Behörden selbst – ohne Weiterleitung an und Überprüfung durch die Polizei – auf Echtheit überprüft werden können. Damit soll die Bearbeitungszeit von 20 Monaten verkürzt werden. Diese würden aber nur im Irak ausgestellt. Der Erlass weist auch darauf hin, dass die irakischen Behörden immer noch vereinzelt gewöhnliche ID-Cards und sogar handschriftlich gefertigte Identitätskarten ohne sicherungstechnische Ausstattung ausstellen. Vor diesem Hintergrund könne von irakischen Staatsbürger:innen nicht die Vorlage der neuen ID-Card verlangt werden. Offene Fragen zur Beantragung und Ausstellungspraxis irakischer Identitätsdokumente würden an das Bundesinnenministerium gerichtet.