Passbeschaffung Eritrea - Abgabe einer Reuererklärung unzumutbar

16.9.2023

Das niedersächsische Innenministerium hat - auf Grundlage der Handlungsempfehlungen des Bundesinnenministeriums - seinen Erlass zur Unzumutbarkeit der Passbeschaffung für eritreische Staatsangehörige aktualisiert.

Eritreische Staatsangehörige mit Schutzstatus


Demnach sollen die Ausländerbehörden bei wehrpflichtigen eritreischen Staatsangehörigen (Männer von 18 bis 57 Jahren und Frauen von 18 bis 47 Jahren) mit Schutzstatus in Deutschland drauf verzichten, sie zum Zwecke der Passbeschaffung bzw. der Beschaffung anderweitiger Identitätsdokumente zur Vorsprache bei ihrer Auslandsvertretung aufzufordern, da von ihnen üblicherweise die Abgabe einer sog. Reueerklärung verlangt wird. 

Eritreische Staatsangehörige mit Duldung


Eritreische Staatsangehörige, die nicht unter den vorgenannten Personenkreis fallen, - etwa weil sie keinen Schutzstatus, sondern lediglich eine Duldung haben oder aufgrund ihres Alters nicht mehr wehrpflichtig sind - sollen hingegen weiterhin von den Ausländerbehörden verpflichtet werden, bei der eritreischen Botschaft zum Zwecke der Passbeschaffung oder Beschaffung anderer Identitätsdokumente vorzusprechen. Sofern diese Personen vortragen, dass die Abgabe der Reueerklärung von ihnen gefordert worden ist, reicht es aus, wenn sie gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde glaubhaft machen, dass sie sich bemüht haben, bei der eritreischen Auslandsvertretung vorzusprechen und plausibel und ausdrücklich erklären, dass sie die Reueerklärung nicht abgeben wollen. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde dann eine Unzumutbarkeit der Passbeschaffung feststellen.

Reiseausweis für Ausländer:innen


Sofern es eritreischen Staatsangehörigen unzumutbar ist, an der Passbeschaffung bzw. der Beschaffung anderweitiger Identitätsdokumente mitzuwirken, kann ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Reiseausweis für Ausländer nach §§ 5 bis 7 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) erteilt werden. Bei eritreischen Staatsangehörigen mit Schutzstatus in Deutschland, die im dienstpflichtigen Alter sind, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen das Ermessen nach § 5 Abs. 1 AufenthV auf null reduziert, wobei die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer bei subsidiär Schutzberechtigten nur dann erlaubt ist, wenn keine Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung entgegenstehen (vgl. Art. 25 Abs. 2 der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU).

 

Anmerkung: Der Erlass ist zu begrüßen. Allerdings bleibt es unverständlich, weshalb eritreische Staatsangehörige, die keinen Schutzstatus in Deutschland haben und im wehrpflichtigen Alter sind, weiterhin dazu genötigt werden sollen, bei der ihrer Auslandsvertretung vorzusprechen, obwohl es klar ist, dass sie eine Reueerklärung abgeben müssen, um einen Pass oder anderweitige Identitätsdokumente zu erhalten. Aus Sicht des Flüchtlingsrat handelt es sich hierbei um einen überflüssigen Formalismus, der den Betroffenen erspart werden sollte.

 

Hintergrund: Bei der sog. Reueerklärung handelt es sich um einen aus zwei Sätzen bestehenden Passus, in dem die Erklärenden bedauern, ihren nationalen Pflichten (der Ableistung des Wehrdienstes) nicht nachgekommen zu sein und erklären, eine für die „illegale Ausreise“ verhängte Strafe zu akzeptieren. Mit Abgabe dieser Reueerklärung wird eritreischen Staatsangehörigen auch ein Loyalitätsbekenntnis zu ihrem Herkunftsstaat abgefordert. Ende 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht – in einem von uns begleiteten und Pro Asyl finanzierten Verfahren – entschieden, dass zumindest die Abgabe einer Reueerklärung unzumutbar ist, weil es sich dabei um die Selbstbezichtigung einer Straftat handelt (BVerwG, Urteil vom 11.10.2022 – 1 C 9.21)26. Im Nachgang der Entscheidung hat das niedersächsische Innenministerium zunächst die Auffassung vertreten, Eritreer:innen sei es per se nicht zumutbar, einen Nationalpass zu beschaffen. Seit Juni 2023 hat das Ministerium Menschen aus Eritrea jedoch wieder genötigt, einen Pass bei der Botschaft zu beantragen. Zur Begründung führte es Einzelfälle an, in denen Pässe (angeblich) auch ohne die Abgabe einer Reueerklärung ausgestellt worden seien. Insoweit ist es zumindest ein kleiner Fortschritt, dass nunmehr lediglich eritreische Staatsangehörige ohne Schutzstatus in Deutschland bzw. solche, die nicht mehr unter die Wehrpflicht fallen,  aufgefordert werden, bei ihrer Auslandsvertretung vorzusprechen.

 

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Muzaffer Öztürkyilmaz (er/ihn)
Geschäftsführung 
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Röpkestr. 12, 30173 Hannover

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03.02.2022 
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Geflüchtete aus Eritrea demonstrieren in Berlin am Internationalen Tag der Familie. Foto: Wiebke Rannenberg / PRO ASYL

Aus Eritrea dringt so gut wie nichts nach außen. Umso bemerkenswerter ist ein Dokumentarfilm, der Aufnahmen aus den Gefängnissen zeigt, in denen so viele Flüchtlinge inhaftiert waren. Doch Eritreer*innen werden vom BAMF kaum noch als Flüchtlinge anerkannt. Stattdessen finanziert die Bundesrepublik indirekt das diktatorische Regime Eritreas.

In den letzten zwanzig Jahren sind über eine halbe Million Menschen aus ihrer Heimat Eritrea geflohen, darunter Tausende Kinder und Jugendliche. Bei einer Bevölkerung von circa 3,6 Millionen Menschen spricht diese Größenordnung Bände. Als »eine der grausamsten und geheimsten Diktaturen der Welt« wird der ostafrikanische Staat in einer aktuellen Dokumentation von Arte bezeichnet. Andere nennen Eritrea das »Nordkorea Afrikas»: Das Land ist geprägt von einem oft lebenslangen Militärdienst, völliger Willkür, Verschwinden-lassen und Folter.

Aus Eritrea zu filmen ist fast unmöglich; umso bemerkenswerter ist die Dokumentation, in der Ex-Häftlinge und Geflohene ebenso zu Wort kommen wie Gefängniswärter. Fünf Jahre lang hat das Filmteam versteckt gedrehtes Videomaterial gesammelt und mit Überlebenden gesprochen, die entkommen sind. »Ich wollte keinen Militärdienst leisten», sagt ein 14-jähriges Mädchen, das in einem Flüchtlingslager in Äthiopien lebt. »Teilweise holen sie dich schon ab, wenn du 16 bist. Nichts ist gut in Eritrea. »Ein 12-jähriger Junge ergänzt: »Wenn ich zurückginge, würden sie mich entweder umbringen oder ins Gefängnis werfen.»

»VERSKLAVUNG EINES GANZEN VOLKES»

In einem der berüchtigten Militärgefängnisse, in denen Eritreer*innen ohne Anklage auf unbestimmte Zeit inhaftiert werden, hat der Häftling Michael heimlich gefilmt und das Material außer Landes geschmuggelt. Die Videos zeigen Menschen, die wie Tote nebeneinander gestapelt liegen, über 2000 Häftlinge seien in vier Räume gepfercht worden, teilweise für mehrere Jahre, erzählt Michael, der mittlerweile im Exil lebt. Die meisten seien gefoltert worden, auch mit Elektroschocks, viele hätten den Verstand verloren. Michael hat sein Leben für dieses Filmmaterial riskiert, weil er der Welt zeigen will, was in Eritrea passiert.

Doch die Welt weiß es – und zuckt mit den Schultern. Eine Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats hat eritreischen Funktionären bereits im Juni 2016 Verbrechen gegen die Menschlichkeit an der eigenen Bevölkerung vorgeworfen. »Es gibt keine unabhängige Justiz, kein Parlament und keine anderen demokratischen Institutionen im Land. Das hat zu einer Herrschaft ohne jede Rechtsgrundlage geführt. Resultat ist seit einem Vierteljahrhundert ein Klima der Straffreiheit bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit», sagte der Vorsitzende der Untersuchungskommission, Mike Smith. Die Regierung gehöre deshalb vor den Internationalen Strafgerichtshof. Doch »aus unerklärlichen Gründen» ist seitdem nichts weiter passiert, heißt es in den  Recherchen des Filmteams.  Und so spricht Sheila Keetharuth, UN-Sonderberichterstatterin, auch heute – fünf Jahre später – von der »Versklavung eines ganzen Volkes».

Die Erzählungen von Geflüchteten, die PRO ASYL begleitet, werden anhand des Films noch plastischer. So etwa die Geschichte von Amanuel (Name geändert), der als Minderjähriger inhaftiert war, sogar die Namen der Foltermethoden benennen konnte, die er beobachten musste – und vom BAMF trotzdem abgelehnt wurde.

ANERKENNUNGSQUOTE VON ERITREERN SANK VON MEHR ALS 50 PROZENT AUF UNTER 5 PROZENT

Die Menschenrechtssituation in Eritrea hat sich in den letzten Jahren nicht verbessert: der Nationaldienst ist noch immer unbefristet, es gibt unzählige geheime Gefängnisse, internationale Organisationen bekommen keinen Zugang, der Staat geht willkürlich gegen die eigene Bevölkerung vor. Trotzdem sieht das BAMF inzwischen viel seltener die Voraussetzungen für eine Flüchtlingsanerkennung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention: Während 2017 noch über fünfzig Prozent der neu in Deutschland ankommenden Asylsuchenden aus Eritrea den Flüchtlingsschutz bekamen (Familienasylanträge sind in diesen Zahlen ausgeklammert), sind das seit 2019 nur noch circa fünf Prozent. Die meisten bekommen inzwischen nur noch subsidiären Schutz oder ein Abschiebeverbot. Und über ein Viertel wird komplett abgelehnt. 2017 betraf das noch keine drei Prozent der Antragstellenden. Das hat fatale Auswirkungen für die Betroffenen selbst, aber auch für ihre Familien: Erhalten Asylsuchende aus Eritrea hier subsidiären Schutz, ist der Nachzug ihrer engsten Angehörigen wie des Ehegatten und der Kinder als ohnehin schon. Und bei einem Abschiebeverbot besteht überhaupt kein Anspruch auf Familiennachzug.

Selbst anerkannte Flüchtlinge, die ein garantiertes Recht auf den Familiennachzug haben, warten oft jahrelang auf den Nachzug ihrer Liebsten. So wie Yerusalem (Name geändert), die zusammen mit ihrem damals erst zwei Monate alten Baby im Gefängnis Adi Abeyto inhaftiert war, das in dem Dokumentarfilm gezeigt wird. Sie lebt heute in Deutschland und ist als Flüchtling anerkannt. Doch ihre beiden Kinder warten noch immer auf ein Visum zum Familiennachzug. Die Botschaft forderte Dokumente, die Yerusalem nur über die Kontaktaufnahme mit der eritreischen Botschaft in Deutschland hätte beschaffen können – für ein Folteropfer unzumutbar. Welche Hürden es bei der Dokumentenbeschaffung gibt, zeigt ein Gutachten, das PRO ASYL kofinanziert hat. Yerusalem hofft nun, mithilfe anderer Unterlagen die Identität ihrer Kinder nachweisen zu können, sodass diese nach Jahren der Trennung endlich zu ihr kommen dürfen.

DEUTSCHLAND FINANZIERT INDIREKT DIE DIKTATUR ERITREAS MIT

So wie Yerusalem geht es vielen: Wollen geflohene Eritreer*innen aufgrund der deutschen Bestimmungen zum Familiennachzug nachträglich Dokumente beschaffen, müssen sie sich an den Staat wenden, der sie in vielen Fällen verfolgt und gequält hat. Und nicht nur das: Sie sind verpflichtet, eine sogenannte Reueerklärung abzugeben und eine »Diaspora-Steuer» von zwei Prozent ihres Einkommens an den eritreischen Staat zu zahlen. Dies verlangt Eritrea als   Voraussetzung für die Inanspruchnahme konsularischer Leistungen. Indem die Bundesregierung darauf besteht, dass bestimmte Dokumente vorgelegt werden, zwingt sie die Geflüchteten, sich an eritreische Behörden zu wenden. Die Folge ist, dass sie die Steuer entrichten müssen, weil dies der einzige Weg ist, um ihre Ehepartner und Kinder zu sich zu holen. Die Bundesregierung finanziert so indirekt die eritreische Diktatur mit. Die Steuer macht Schätzungen zufolge vierzig Prozent des BIP von Eritrea aus! Auch deutsche Sozialhilfe fließt so zum Teil in die Taschen des skrupellosen eritreischen Machthabers Isayas Afewerki. Deutsche Politik trägt dazu bei, dass die Opfer dieser Diktatur ebenjene Diktatur finanziell am Leben halten (müssen).

Die alte Bundesregierung hielt die Erhebung der Diasporasteuer für »nicht grundsätzlich unzumutbar» und mit deutschem und internationalem Recht vereinbar (BT-Drs. 19/19355) und auch Gerichte bestätigten dies bisher, wenn auch vom VG Hannover (Urteil vom 20.05.2020 – 12 A 2452/19) angedeutet wurde, dass die Erhebung unzumutbar sein könnte, da sie Berichten zufolge auf willkürlicher Grundlage erfolgt.

GERICHTE STREITEN DARÜBER, OB DIE ABGABE DER REUEERKLÄRUNG ZUMUTBAR IST

Rechtlich extrem umstritten ist auf jeden Fall die Frage, ob die Abgabe der Reueerklärung zumutbar ist. Zusammen mit der Diasporasteuer ist sie Voraussetzung für die Inanspruchnahme konsularischer Leistungen. Vor allem subsidiär Geschützte, die von den Ausländerbehörden aufgefordert werden, zur Passbeschaffung bei der eritreischen Botschaft vorzusprechen, stehen hier vor einem Problem: Sie bereuen die »Nichterfüllung nationaler Verpflichtungen« nicht. Ebenso wenig sind sie bereit, die »angemessenen Maßnahmen« zu akzeptieren, die die eritreische Regierung androht.

2020 gab es zwei Gerichtsurteile (VG Hannover und VG Wiesbaden), die die die Abgabe der Reueerklärung durch subsidiär Schutzberechtigte für unzumutbar hielten. Gegen die Entscheidung aus Hannover wurde aber Berufung zugelassen und das OVG Niedersachsen entschied anders (Urteil vom 18.03.2021 – 8 LB 97/20). Es relativiert die praktische Bedeutung. Weil der Kläger in Revision gegangen ist, ist aber auch dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig entschied am 25. Juni 2021 trotzdem: einmal positiv (11 A 38/20) und einmal negativ (11 A 270/20). In dem Fall, in dem es zur Überzeugung gekommen war, dass die Reueerklärung  den Überzeugungen des Klägers zuwider läuft, hält es die Abgabe für unzumutbar, da es sich um eine Selbstbezichtigung einer Straftat handelt, die nicht mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vereinbar ist.

Die neue deutsche Bundesregierung sollte eine klare Abgrenzung zum diktatorischen Regime Eritrea finden. Geflüchtete aus Eritrea brauchen Schutz und dürfen nicht unter Druck gesetzt werden, den Verfolgerstaat zu kontaktieren, ihm gegenüber Reue zu bekennen oder ihn durch Zahlungen zu stabilisieren.

Der ARTE-Film »Eritrea – Der geheime Sklavenstaat» wurde jüngst ins Deutsche übersetzt und ist noch bis zum 11. Februar hier in der Mediathek abrufbar. Die englische Fassung des Gutachtens, das im Auftrag der Organisationen Equal Rights Beyond Borders und International Refugee Assistance Project erstellt wurde, kann hier abgerufen werden.

(er; jb)