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Niedersächsisches Ministerium für Soziales,
Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
17.12.2024
Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi zum Internationalen Tag
der Migration: „Wollen Einwanderungsgesellschaft krisenfest und zukunftssicher gestalten“
Am morgigen Internationalen Tag der Migration (18.12.) hat Niedersachsens Sozialminister und Vorsitzender der 20. Integrationsministerkonferenz (IntMK), Dr. Andreas Philippi, die Bedeutung einer erfolgreichen Integration hervorgehoben: „Mittlerweile hat jede vierte Person in Niedersachsen eine Zuwanderungsgeschichte. Die Wanderungsbewegungen aus dem Ausland haben maßgeblich dazu beigetragen, dass wir über viele Jahrzehnte unseren Wohlstand sichern und der Gesellschaft viele wertvolle Impulse geben konnten. Das wird auch zukünftig so bleiben, denn gerade mit Blick auf den demografischen Wandel wird deutlich, dass wir dringend auf Zuwanderung angewiesen sind. Es ist unser gemeinsames Ziel, die chancengerechte und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit eigener oder familiärer Migrationsgeschichte zu ermöglichen. Die IntMK möchte einen elementaren Beitrag dafür leisten, unsere Einwanderungsgesellschaft krisenfest und zukunftssicher zu gestalten.“
In diesem Zusammenhang begrüßte der Minister die Korrekturpläne des Bundes bei der Finanzierung der Integrationskurse. In ihrem Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr sah die Bundesregierung zunächst Einsparungen in Höhe von einer halben Milliarde Euro vor. Ende November kündigte das Bundesinnenministerium (BMI) schließlich in einem Schreiben an die Länder an, die Kurse auch in 2025 weiterführen und bedarfsgerecht finanzieren zu wollen. „Diese Sprach- und Wertevermittlungskurse sind ein wichtiger Baustein für die Integration in Deutschland“, so Philippi weiter. „Umso befremdlicher erscheinen in diesen Tagen die Diskussionen um Massenabschiebungen nach Syrien. Sie entbehren jeglicher Grundlage für eine sachliche Auseinandersetzung. Die Menschenrechtslage in Syrien ist zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht gesichert zu bewerten. Noch ist völlig unklar, wie sich die Situation in dem Land künftig gestalten wird. Die pauschale Forderung nach schnellen Abschiebungen ist daher politisch
verantwortungslos, wirtschaftlich kurzsichtig und moralisch verroht. Wir werden uns weiterhin für einen humanitären und menschenwürdigen Umgang mit den vielen Syrerinnen und Syrern, die bei uns in Niedersachen Zuflucht gefunden haben und vielerorts ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft geworden sind und zum Beispiel im Gesundheitswesen unverzichtbare Arbeit leisten, einsetzen.“
Der Tag der Migration wird seit dem Jahr 2000 von den Vereinten Nationen (UN) ausgerufen und soll auf die Wanderungsbewegungen und die Situation der Migrantinnen und Migranten weltweit hinweisen. Zugleich soll der Tag dafür genutzt werden, um Stereotypen und Vorurteile abzubauen.
Felix Thiel -- Pressestelle
-- Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover
Tel.: (0511) 120-4168
www.ms.niedersachsen.de -- E-Mail: pressestelle@ms.niedersachsen.de
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Liebe Kolleg*innen,
das Flüchtlingsministerium Rheinland-Pfalz hat einen
Erlass zur Anwendung des Leistungsausschlusses in Dublin-Fällen nach § 1 Abs. 4 AsylbLG veröffentlicht: https://mffki.rlp.de/fileadmin/07/Dokumente/Themen/Integration/Rundschreiben_zur_Fluechtlingspolitik/Rundschreiben_zum_Thema_AsylbLG/RS_des_MFFKI_vom_05.12.2024_zum_Gesetz_zur_Verbesserung_der_inneren_Sicherheit_und_des_Asylsystems___Reform_der_UEberbrueckungslei.pdf
Das Ministerium kommt zu dem Schluss:
· Der Leistungsausschluss ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch EU-rechtswidrig, weil er der noch bis zum 11. Juni 2026 geltenden EU-Aufnahmerichtlinie widerspricht.
· Daher schreibt das Ministerium vor, dass für alle Personen Überbrückungs- bzw. Härtefallleistungen immer bis zur tatsächlichen Ausreise zu gewähren sind. Ein Ausschluss von Leistungen des physischen Existenzminimums darf nicht erfolgen:
„Überbrückungsleistungen sind zeitlich bis zur tatsächlichen Ausreise oder der zwangsweisen Beendigung des Aufenthalts zu gewähren (so bereits zu § 1 Abs. 4 AsylbLG a.F. das bay. LSG, Beschl. vom 22. Juni 2020 – L 19 AY 44/19 B ER). Die Herbeiführung eines polizeirechtlichen Gefahrenzustandes durch eine zeitlich restriktive Auslegung der Überbrückungsleistungen, die die verfassungsrechtlichen Maßgaben verkennt und einen vollständigen Entzug des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 GG und damit Obdachlosigkeit, Hunger sowie sonstige Beeinträchtigungen von Leib und Leben zur Folge hätte, ist zu vermeiden.“
· Für Minderjährige müssen zudem stets sowohl das physische als auch das soziale Existenzminimum sowie die Leistungen nach § 6 AsylbLG sichergestellt werden.
· Dasselbe gilt für andere schutzbedürftige Personen mit besonderen Bedürfnissen.
· Auch der Ausschluss von Geldleistungen ist EU-rechtswidrig und darf daher nicht angewandt werden.
· „Aus Sicht des MFFKI wird die Überführung der Dublin-Fälle von der Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 7 AsylbLG a.F. in den neuen Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AsylbLG nicht zu einer wesentlichen Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis führen. Aufgrund der verfassungs- und
europarechtlich notwendigen zeitlichen Ausdehnung der Überbrückungsleistungen bekommt der Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG den Charakter einer faktischen Anspruchseinschränkung, wobei sich der Begründungsaufwand für die behördliche Verwaltungspraxis erhöhen dürfte.“
Liebe Grüße,Claudius
Claudius Voigt (Pronomen: er)
Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung - Tel.: 0251 14486 – 26 - Mob.: 01578 0497423
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. - Hafenstraße 3 - 5 - 48153 Münster
Tel.: 0251 14486 – 0 - Fax: 0251 14486 – 10 ---- www.ggua.de
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25 Prozent der Bevölkerung hat eine Einwanderungsgeschichte, bei den Kindern und Jugendlichen sind es sogar gut ein Drittel.
Der Bericht liefert ein Gesamtbild unserer Einwanderungsgesellschaft und leistet somit einen Beitrag zu einer sachlichen, faktenbasierten Debatte. Er zeigt Erfolge auf, aber auch an welchen Stellen Ankommen und Zusammenleben noch besser gestaltet werden müssen, damit Teilhabe und Repräsentation in der Einwanderungsgesellschaft gelingen.
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Veranstaltungen/Gruppen der Bürgerinitiative ´Cadenberge Hilft`
(Zum vergrößern jeweils auf den Termin klicken!)
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Wir brauchen endlich
FRIEDEN
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau positioniert sich parteilich auf Seiten der Geflüchteten:
Sie hat heute auf ihrer Synode eine Resolution "Migration menschenwürdig und gerecht gestalten" verabschiedet, mit der sie eine Rückkehr zu einer menschenrechtsorientierten Migrations- und Flüchtlingspolitik fordert und zu einer Verteidigung der bestehenden Standards aufruft: "Die historischen Errungenschaften der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention dürfen nicht zur Disposition gestellt werden." Neben der inhaltlichen Positionierung hat sie insbesondere auch den Flüchtlingsfonds, mit dem unabhängige Beratung und Flüchtlingsarbeit finanziert wird, um weitere 3,4 Mio € aufgestockt und somit nicht nur den Fortbestand der unabhängigen Flüchtlingsarbeit im Bereich der EKHN bis 2030 gesichert, sondern auch die Unterstützung in Kirchenasyl-Fällen. Hier mehr lesen: Klick
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Migrationsberatung für Cadenberge und Umgebung:
Frau Silvia Burianova ist ab sofort von Montag bis Donnerstag im Rathaus Cadenberge ansprechbar.
Sprechzeiten sind dort von 08:00-13:00 Uhr.
Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Rathaus Cadenberge, Am Markt 1, 21781 Cadenberge
Tel: 04777 801132 + 015780609808.
E-Mail: migrationsberatung.hadeln@paritaetischer.de
Frau Burianova hat vom 04.12. 2024 bis einschließlich 09.01.2025 Urlaub
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Migrationsberatung für Otterndorf und Umgebung:
Soziale Flüchtlingshilfe für Otterndorf und Umzu:
Frau Jedixa Carvajal Diaz
Im Bürgerbüro - Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf
0175-2842925
E-Mail: Jedixa.diaz@sglandhadeln.de
Sprechstunde für PatInnen in Cadenberge:
Jeden ersten Montag im Monat, Rathaus Cadenberge, 19.00, nicht aber an Feiertagen!
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Migrationsberatung für Lamstedt und Umgebung:
Frau Hadil Abu Qasem ist seit dem 1.3.2024 für die Flüchtlingshilfe in Lamstedt und Umzu tätig.
Sie erreichen sie am
Mittwoch von 8.00 -12.00 Uhr und am
Donnerstag von 14.00 - 18.00
im Rathaus in Lamstedt.
Rathaus Lamstedt, Schützenstraße, 21769 Lamstedt
Tel.: 015221889428
E-Mail: Integration@boerde-lamstedt.de
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Garten der Hoffnung – Gemeinschaftsgarten Otterndorf –
Interkultureller Garten
21762 Otterndorf, Im Kleingartenverein am Bahnhof Otterndorf, hinter dem Friedhof
Der Garten ist zentraler Treffpunkt für Geflüchtete, die hier heimisch werden wollen und für Menschen, die hier schon leben. Hier können sie sich begegnen, austauschen, kennenlernen und gemeinsam Spaß am Gärtnern haben. Gefördert werden Eigeninitiative, Selbstorganisation und Wissensaustausch sowie Integration von Menschen ungeachtet ihrer Herkunft. E-Mail: maria.jarowoy@ewetel.net - Tel.: 0160-8910874
Wegen Fahrrädern melden Sie sich bitte auch unter Tel.: 0160-8910874oder samstags im Gemeinschaftsgarten
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#Digitaler Workshop: Einfache Sprache - so gelingt die Verständigung im Arbeitsalltag
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Bundessozialministerium Mittwoch, 30.10.2024
Monatliche Leistungen für Asylbewerber werden 2025 gekürzt
Asylbewerber bekommen für ihren Lebensunterhalt bei Bedarf Sach- oder Geldleistungen. Die Sätze dafür werden jedes Jahr angepasst – diesmal nach unten. Wie viel genau gekürzt wird, wurde jetzt bekanntgegeben.
Asylbewerber in Deutschland erhalten im kommenden Jahr weniger Geld für ihren Lebensunterhalt. Jetzt wurden konkrete Zahlen bekannt: Die monatlichen Bedarfssätze sinken je nach Alter, Wohn- und Familiensituation zum Jahreswechsel um 13 bis 19 Euro im Monat. Die neuen Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden am Dienstag vom Bundessozialministerium im Gesetzblatt veröffentlicht.
Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, erhalten demnach künftig 441 Euro im Monat – bislang lag der Satz bei 460 Euro. Für Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, oder Asylbewerber in Sammelunterkünften sinkt der monatliche Betrag von 413 auf 397 Euro. Für jugendliche Asylbewerber zwischen 14 und 17 Jahren sinkt der Satz im nächsten Jahr um 17 Euro auf 391 Euro, für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 14 Euro auf 327 Euro und für Kleinkinder bis fünf Jahre um 13 Euro auf 299 Euro im Monat.
Im Jahr zuvor waren die Sätze noch erhöht worden. Statt mit Geldleistungen kann der Bedarf auch durch Sachleistungen gedeckt werden. Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom sind in den Beträgen nicht inbegriffen.
Pro Asyl kritisiert Minusrunde für Asylbewerber
Die Regelbedarfe für Sozialleistungen werden jährlich an die Entwicklung der Preise und Nettolöhne angepasst. Nach der dafür angewandten Berechnungsmethode hätte sich deshalb auch für die Sozialhilfe und beim Bürgergeld zum Jahreswechsel eigentlich ein niedrigerer Wert ergeben. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Berechnungsmethode. Sie gehe an den tatsächlichen Preissteigerungen vorbei und werde der Inflation nicht gerecht.
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Zugunsten der Sozialhilfe und beim Bürgergeld greift immerhin eine Bestandsschutzregelung, weswegen die Regelbedarfssätze gleichbleiben, die sogenannte „Nullrunde“. Nach Angaben des Bundessozialministeriums greift diese Regelung aber nicht für das Asylbewerberleistungsgesetz, weswegen hier Kürzungen möglich sind. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl bezeichnet die Kürzungen für Asylbewerber als „Minusrunde“ und übt scharfe Kritik. (dpa/epd/mig)
3.11.2024 --- PDF- Präsentation zu
Neuer Leistungsausschluss in Dublin-Fällen im AsylbLG.
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Sexuelle Belästigung
Karte flüchtlingsfeindlicher Vorfälle - immer aktualisiert
Die gemeinsame Chronik der Amadeu Antonio Stiftung und PRO ASYL dokumentiert Übergriffe und Demonstrationen gegen Geflüchtete und ihre Unterkünfte. Die Datengrundlage der Chronik sind öffentlich zugängliche Berichte in Zeitungsartikeln, Pressemitteilungen der Polizei sowie Meldungen lokaler und regionaler Register- und Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.
Die Dokumentation unterscheidet folgende Vorfälle bzw. Arten von Übergriffen: Brandanschläge (auf Asylunterkünfte oder Einrichtungen, die sich unmittelbar für Geflüchtete engagieren), rechte Kundgebungen/Demonstrationen, "Sonstige Angriffe" (z.B. Böller- oder Steinwürfe, rechte Schmierereien etc.) sowie Körperverletzungen.
Tätliche Übergriffe/Körperverletzungen werden in dieser Dokumentation nur dann aufgenommen, wenn der Status der Betroffenen als Geflüchtete
bestätigt ist. Das Ausmaß an rasstisch motivierten Angriffen (unabhängig vom Status der Betroffenen) ist jedoch um ein Vielfaches höher und wird in dieser Chronik nicht erfasst. Auch
können Übergriffe, die jenseits der angegebenen Kategorien verübt werden, unabhängig ihrer Schwere zwar
unter Umständen im Text erwähnt, nicht jedoch in die entsprechende Zählung der Chronik einbezogen werden. Darunter fallen z.B. Übergriffe auf
Unterstützer_innen von Geflüchteten. In beiden Fällen geben die Zählungen verschiedener Opferberatungsstellen Auskunft.
Rechte Demonstrationen und Kundgebungen können aufgrund des aktuellen Außmaßes nicht vollständig in der Chronik abgedeckt werden. Auch hier sind die realen Zahlen weitaus höher als in der Chronik abgebildet. Die Chronik beschränkt sich seit Januar 2016 auf Demonstrationen, bei denen es zu justiziablen Vorfällen kam (nicht-angemeldete Demonstration, Volksverhetzung, Angriffe auf Gegendemonstrant_innen, Presse, Polizei etc.). In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Vorfälle in mehreren Kategorien gezählt werden, etwa wenn aus einer nicht angemeldeten Demonstration heraus Angriffe begangen werden.
Hier geht es zurück zur Chronik.
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„Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt,
sollt ihr ihn nicht unterdrücken.
Der Fremde, der sich bei euch aufhält,
soll euch wie ein Einheimischer gelten
und du sollst ihn lieben wie dich selbst;
denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen.“
3.Mose 19,33-34
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