Achtung: Ab 16.10.2020 gibt es keinerlei Fahrtkostenerstattung mehr!!

 

 

 

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Die folgenden Drei Vordrucke(Seite 1 + 2 + 3) bitte ausfüllen und einreichen bei:

Samtgemeinde Land Hadeln, Julia Schiller - Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf

Gilt für Auslagen  bis zum 15.10.2020

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Es muss immer der Vordruck verwendet werden, in welchem der Passus mit den Tankgutscheinen auftaucht. Egal ob Tankgutscheine ausgegeben werden oder nicht.

 

Des weiteren gibt es jetzt noch eine Datenschutzerklärung, welche unterschrieben werden muss. Ohne diese Erklärung können keine Daten an den Landkreis weitergegeben werden, demnach ist dann auch keine Erstattung möglich. 


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Vordruck Kostenerstattung - Seite 1 - Immer ausfüllen, auch wenn kein Benzingutschein gewünscht wird!
Gilt für Auslagen bis zum 15.10.2020
Erklärung zur Auslagenerstattung-Benzin
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Vordruck Kostenerstattung - Seite 2 (Ausgabenübersicht)
Gilt für Auslagen bis zum 15.10.2020
Ausgabenübersicht Tabelle.docx
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Vordruck Kostenerstattung - Seite3 - (Datenschutzerklärung)
Muß auch immer ausgefüllt werden!!
Nur Datenschutzerklärung Auslagenerstat
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Begründung zur Datenschutzerklärung
Nur zur Information - Muß nicht mit den anderen Unterlagen eingereicht werden!
Datenschutzerklärung-Begründung- Ausla
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