Achtung: Ab 16.10.2020 gibt es keinerlei Fahrtkostenerstattung mehr!!
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Die folgenden Drei Vordrucke(Seite 1 + 2 + 3) bitte ausfüllen und einreichen bei:
Samtgemeinde Land Hadeln, Julia Schiller - Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf
Gilt für Auslagen bis zum 15.10.2020
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Es muss immer der Vordruck verwendet werden, in welchem der Passus mit den Tankgutscheinen auftaucht. Egal ob Tankgutscheine ausgegeben werden oder nicht.
Des weiteren gibt es jetzt noch eine Datenschutzerklärung, welche unterschrieben werden muss. Ohne diese Erklärung können keine Daten an den Landkreis weitergegeben werden, demnach ist dann auch keine Erstattung möglich.