Heizungskosten - Nachzahlung

04.02.2025 von Dr. Utz Anhalt

Bürgergeld: So übernimmt das Jobcenter die Nebenkosten-Nachzahlung

Das Jobcenter zahlt beim Bürgergeld generell die Nebenkosten. Vielen Leistungsberechtigten ist allerdings unklar, ob die Behörde auch die Nachzahlung übernimmt, wenn eine solche zum Jahresende ansteht, und wenn, dann in welcher Höhe.

Wir erklären, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit das Jobcenter die Nachzahlung der Nebenkosten trägt, zeigen die Rechtslage, und verweisen darauf, was es zu beachten gilt.

Inhaltsverzeichnis

Hier sind nur einige Auszüge aus dem Artikel der Initiative - Gegen Hartz. de

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Was sind die Voraussetzungen?

Unter drei Voraussetzungen muss das Jobcenter die Nebenkostennachzahlung übernehmen. Erstens muss der Betroffene hilfebedürftig sein, und dies zu dem Zeitpunkt, an dem er die Abrechnung über die Nachzahlung erhält. Das gilt auch, wenn die Nachzahlung selbst erst zur Hilfebedürftigkeit führt.

Sparsamkeit im Verbrauch

Zweitens verlangt das Jobcenter einen sparsamen Verbrauch des Bürgergeld-Beziehers, um die Nachzahlung zu tragen. Ist die Nachzahlung entstanden oder besonders hoch, weil der Betroffene in den Augen des Jobcenters nicht auf den Verbrauch geachtet hat, dann kann es die Zahlung ablehnen.

Das Mietverhältnis muss bestehen

Außerdem muss drittens die Wohnung, für die die Nachzahlung gilt, weiter vom Leistungsberechtigten bewohnt sein. Achtung: Wenn der Bürgergeld-Bezieher umgezogen ist, weil das Jobcenter ihn zur Kostensenkung aufgefordert hat, oder das Jobcenter einen Umzug in eine andere Wohnung während des Bürgergeld-Bezugs genehmigte, dann zahlt das Jobcenter ebenfalls.

Zeitpunkt des Einzugs

Ein weiterer Grund, den viele nicht im Blick haben, ist das Datum des Einzugs. Der Verbrauch an Heizenergie ist im Winter am höchsten, dann folgen Herbst und Frühling, und im Sommer nutzen wir am wenigsten die Heizung.

Wenn ein Mieter das ganze Jahr in seiner Wohnung lebt, dann gleicht er also mit dem niedrigen Verbrauch im Sommer den hohen Verbrauch im Winter aus. Wer aber im Herbst einzieht oder im Frühjahr auszieht, der hat diesen Puffer nicht.

Da laut Heizkostenverordnung mindestens 50 Prozent der Heizkosten nach dem Verbrauch des Mieters zu verteilen sind, bedeutet das beim Einzug im Herbst oder beim Auszug im Frühling schnell eine Nachzahlung.

Der Antrag beim Jobcenter

Die Übernahme der Nachzahlung durch das Jobcenter müssen Sie beantragen. Jobcenter haben dafür oft eigene Antragsformulare, die Sie entweder online herunterladen oder sich als Papier aushändigen lassen können.

Damit alles glatt läuft, sollten Sie Gründe für die Nachzahlung bereits beim Einreichen der Abrechnung und des Antrags angeben, die zeigen, dass die Kosten nicht durch mangelnde Sparsamkeit verursacht sind.

Je besser die Begründung ist, desto schneller wird der Antrag bearbeitet, und desto eher übernimmt die Behörde die Kosten.

Das Jobcenter guckt genau hin ...

 

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