Fragen zum Führerschein für Asylsuchende

(Quelle: ADAC)


Führerschein aus anderen Staaten

-Staaten außerhalb der EU und des EWR-

 

 

 

 

 

Anerkennung von Führerscheinen

 

Sehr häufig haben Flüchtlinge Führerscheine, ausgestellt in dem Land, aus dem sie geflüchtet sind. Natürlich stellt sich dann oft die Frage, ob und in wie weit diese Führerscheine in Deutschland Gültigkeit besitzen bzw. anerkannt werden. Um es kurz zu machen: Leider ist es so, dass Führerscheine aus vielen Ländern aus denen derzeit besonders viele Flüchtlinge kommen (also Nicht-EU-Länder wie Syrien, Gambia, Nigeria etc.) bei uns nicht direkt und unmittelbar anerkannt werden – auch wenn es sich uminternationale Führerscheine handelt.

Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern

Während die Anerkennung von Führerscheinen aus EU-Ländern oder aus den USA typischerweise keine Probleme bereitet, sieht die Situation für Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Ländern anders aus. Konkret: Für Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Ländern, die nicht in der Staatenliste der Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 FeV aufgeführt sind gilt, dass die deutsche Fahrerlaubnis nur aufgrund einer vollständigen theoretischen und praktischen Prüfung erteilt wird. Verzichtet wird zumindest  jedoch auf eine Fahrschulausbildung nach der deutschen Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Der Bewerber entscheidet somit selbst, ob und wann er prüfungsreif ist. Er muss aber bei der Prüfung von einem Fahrlehrer begleitet werden.

Das heißt: In den allermeisten Fällen ist es deswegen notwendig, dass Flüchtlinge, wenn in Deutschland ein Kraftfahrzeug bewegt werden soll, sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung ablegen müssen. Größte Hürde ist dabei v. a. die deutsche Sprache. Zwar kann die theoretische Prüfung auch in einigen anderen Sprachen absolviert werden (z. B. in Englisch, Französisch, Türkisch), aber die Anweisungen des Prüfers in der praktischen Prüfung erfolgen in Deutsch und müssen deswegen auch verstanden werden. Abgesehen davon müssen für die theoretische Prüfung fast 1000 Fragen gelernt und beantwortet werden können (in der Prüfung selbst wird natürlich nur eine kleine Auswahl aller theoretisch möglichen Fragen gestellt).

Gerade auch bei Flüchtlingen wichtig, deren Wohnort sich evtl. häufiger ändert: Der Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist stets bei dem für den Wohnsitz des Kraftfahrzeugführers zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen (Fahrerlaubnisbehörde).

Beispiel: Gambia

Mit dem Land Gambia hat die Bundesrepublik Deutschland keine spezielle (vereinfachte) Regelung zur Anerkennung des Führerscheins. Das heißt: Die Umschreibung des Führerscheins aus Gambia auf einen deutschen Führerschein erfordert die erfolgreiche Absolvierung sowohl der theoretischen als auch einer praktischen Prüfung in Deutschland.

Beispiel: Syrien

Mit dem Land Syrien hat die Bundesrepublik Deutschland keine spezielle (vereinfachte) Regelung zur Anerkennung des Führerscheins. Das heißt: Die Umschreibung des Führerscheins aus Syrien auf einen deutschen Führerschein erfordert die erfolgreiche Absolvierung sowohl der theoretischen als auch einer praktischen Prüfung in Deutschland.

Fremdsprachiges Lernmaterial für die theoretische Prüfung

Unterlagen zur theoretischen Prüfung (Lehrbögen, Lehrbücher, Prüfungsfragen-CDs) für viele  Fremdsprachen gibt es nur bei Spezialanbietern, z. B. beim Lehrmittelvertrieb M. GründlUnterlagen in Arabisch kosten dann z. B. 95€ (inklusive MwSt. und Versandkosten).

Quelle: profugus.de ... klick mich

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Ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt ein solcher Führerschein grds. für die Dauer von sechs Monaten.

Danach wird der Führerschein nicht mehr anerkannt.

Um in Deutschland auch nach diesen sechs Monatenein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, benötigt man eine deutsche Fahrerlaubnis.

Der ausländische Führerschein muss daher in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein erworben wurde.

Quelle: ADAC ... klick mich

 

 

  • Minderjährige Führerscheininhaber

Minderjährige Führerscheininhaber dürfen in Deutschland nicht fahren bzw. müssen die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen. Auch Führerscheininhaber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich nur vorübergehend als Touristen in Deutschland aufhalten, dürfen seit dem 1.7.2011 hier keine Kraftfahrzeuge mehr fahren.

 

  • Sind für die Umschreibung des Führerscheins Prüfungen erforderlich?

Grundsätzlich sind die theoretische und praktische Prüfung (ohne Ausbildung) in Deutschland zu absolvieren. Davon gibt es aber länderabhängige Ausnahmen. Von der Ablegung einer Führerscheinprüfung in Deutschland sind Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten dann befreit, wenn im Ausstellerland die EU-einheitlichen Mindeststandards für die Prüfung sichergestellt sind. Es muss sichergestellt sein, dass der Inhaber auch unter den in Deutschland bestehenden Verkehrsverhältnissen in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Die vorgelegten Dokumente müssen zudem zuverlässig und in geeigneter Weise nachprüfbar sein.    

Das diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist daran erkennbar, dass ein gegenseitiges  Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat  geschlossen wurde. Dieses führt zu Umschreibungserleichterungen für bestimmte Fahrerlaubnisklassen.  Ob mit dem Land, in welchem Sie Ihren Führerschein erworben haben ein solches Abkommen besteht, können Sie der nachfolgenden Staatenliste entnehmen. 

Bitte hier die Staatenliste einsehen ... klick mich

 

  • Was ist bei Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern und Ländern, die nicht in der Staatenliste genannt sind zu beachten?
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Für Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Ländern, die nicht in der Staatenliste der Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 FeV aufgeführt sind gilt, dass die deutsche Fahrerlaubnis nur aufgrund einer vollständigen theoretischen und praktischen Prüfung erteilt wird. Verzichtet wird jedoch auf eine Fahrschulausbildung nach der deutschen Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Der Bewerber entscheidet somit selbst, ob und wann er prüfungsreif ist. Er muss aber bei der Prüfung von einem Fahrlehrer begleitet werden. Mit diesem Verzicht wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Bewerber bereits im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis sind, die sie zum vorübergehenden (6 Monate) Führen eines Kfz in Deutschland berechtigt.

 

 

  • Wie läuft die Umschreibung in der Praxis ab?

Der Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist stets bei dem für den Wohnsitz des Kraftfahrzeugführers zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen (Fahrerlaubnisbehörde). Eine Frist für den Antrag besteht nicht. In dem deutschen Führerschein wird ein Vermerk aufgenommen, aus dem die Vorlage einer ausländischen Fahrerlaubnis ersichtlich ist. Der ausländische Führerschein wird von der deutschen Behörde an die Ausstellungsbehörde zurückgesandt oder in Verwahrung genommen. Ein Rücktausch ist nur bei Rückgabe der deutschen Fahrerlaubnis möglich. Soweit die Behörde vor der Ausstellung eines deutschen Führerscheins eine Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis verlangt, kann diese vom ADAC-Regionalclub vorgenommen werden.

 

Noch Fragen zu diesem Thema?

 

Die Clubjuristen beantworten Fragen von ADAC Mitgliedern per 

E-Mail oder telefonisch unter 0 89 76 76 24 23.

 

Quelle: ADAC ... klick mich


 

 

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