Sehr häufig haben Flüchtlinge Führerscheine, ausgestellt in dem Land, aus dem sie geflüchtet sind. Natürlich stellt sich dann oft die Frage, ob und in wie weit diese Führerscheine in Deutschland Gültigkeit besitzen bzw. anerkannt werden. Um es kurz zu machen: Leider ist es so, dass Führerscheine aus vielen Ländern aus denen derzeit besonders viele Flüchtlinge kommen (also Nicht-EU-Länder wie Syrien, Gambia, Nigeria etc.) bei uns nicht direkt und unmittelbar anerkannt werden – auch wenn es sich uminternationale Führerscheine handelt.
Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern
Während die Anerkennung von Führerscheinen aus EU-Ländern oder aus den USA typischerweise keine Probleme bereitet, sieht die Situation für Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Ländern anders aus. Konkret: Für Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Ländern, die nicht in der Staatenliste der Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 FeV aufgeführt sind gilt, dass die deutsche Fahrerlaubnis nur aufgrund einer vollständigen theoretischen und praktischen Prüfung erteilt wird. Verzichtet wird zumindest jedoch auf eine Fahrschulausbildung nach der deutschen Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Der Bewerber entscheidet somit selbst, ob und wann er prüfungsreif ist. Er muss aber bei der Prüfung von einem Fahrlehrer begleitet werden.
Das heißt: In den allermeisten Fällen ist es deswegen notwendig, dass Flüchtlinge, wenn in Deutschland ein Kraftfahrzeug bewegt werden soll, sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung ablegen müssen. Größte Hürde ist dabei v. a. die deutsche Sprache. Zwar kann die theoretische Prüfung auch in einigen anderen Sprachen absolviert werden (z. B. in Englisch, Französisch, Türkisch), aber die Anweisungen des Prüfers in der praktischen Prüfung erfolgen in Deutsch und müssen deswegen auch verstanden werden. Abgesehen davon müssen für die theoretische Prüfung fast 1000 Fragen gelernt und beantwortet werden können (in der Prüfung selbst wird natürlich nur eine kleine Auswahl aller theoretisch möglichen Fragen gestellt).
Gerade auch bei Flüchtlingen wichtig, deren Wohnort sich evtl. häufiger ändert: Der Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist stets bei dem für den Wohnsitz des Kraftfahrzeugführers zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen (Fahrerlaubnisbehörde).
Beispiel: Gambia
Mit dem Land Gambia hat die Bundesrepublik Deutschland keine spezielle (vereinfachte) Regelung zur Anerkennung des Führerscheins. Das heißt: Die Umschreibung des Führerscheins aus Gambia auf einen deutschen Führerschein erfordert die erfolgreiche Absolvierung sowohl der theoretischen als auch einer praktischen Prüfung in Deutschland.
Beispiel: Syrien
Mit dem Land Syrien hat die Bundesrepublik Deutschland keine spezielle (vereinfachte) Regelung zur Anerkennung des Führerscheins. Das heißt: Die Umschreibung des Führerscheins aus Syrien auf einen deutschen Führerschein erfordert die erfolgreiche Absolvierung sowohl der theoretischen als auch einer praktischen Prüfung in Deutschland.
Fremdsprachiges Lernmaterial für die theoretische Prüfung
Unterlagen zur theoretischen Prüfung (Lehrbögen, Lehrbücher, Prüfungsfragen-CDs) für viele Fremdsprachen gibt es nur bei Spezialanbietern, z. B. beim Lehrmittelvertrieb M. Gründl. Unterlagen in Arabisch kosten dann z. B. 95€ (inklusive MwSt. und Versandkosten).
Quelle: profugus.de ... klick mich