Im Kern haben Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Hartz-IV Leistungen (seit
2023 Bürgergeld) für Grundbedürfnisse wie Unterkunft, Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege sowie Zugang zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Kriegsflüchtlinge werden also Einheimischen und anerkannten Asylbewerbern bei staatlichen Leistungen
gleichgestellt. Es besteht für ukrainische Familien in Deutschland zudem auch Anspruch auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss. Für Kinder und junge Erwachsene können darüber hinaus
Kosten für etwa schulische Nachhilfe oder Musikunterricht übernommen werden.
Auszubildende und Studierende haben Bafög-Anspruch.
Etwaiges Vermögen von Kriegsflüchtlingen wie Bargeld oder Kontoguthaben kann ab bestimmten
Summen zur Deckung des Lebensunterhaltes herangezogen werden, das gilt nicht für Immobilienbesitz in der
Ukraine.
Sprachkurs in Cadenberge
Guten Tag, liebe UkrainerInnen in Cadenberge und Wingst und Umzu !
Immer am Montag, Donnerstag und Freitag findet ab 9.00 - 11.30
in Cadenberge, Claus-Meyn-Straße, 2a, Gemeindehaus der Kirche ein Deutschkurs statt.
Der Sprachkurs ist kostenlos.
Anmeldung: Volodymyr Storozhuk-Tel.: 01605911314
Доброго дня, шановні співвітчизники в Cadenberge і Wingst і умзу!
Понеділок, четвер та п’ятниця з 09:00 до 11:30
Курси німецької мови відбуваються в Cadenberge, Claus-Meyn-Strasse, 2а, парафіяльний зал церкви.
Derzeit halten sich dem Ausländerzentralregister (AZR) zufolge in Deutschland 1.155.581 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf, von ihnen waren 1.116.510 ukrainische Staatsbürger*innen (Stand: 14. April 2024).Quelle
Von den 1.116.510 Kriegsflüchtlingen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft hatten (Stand
14. April 2024):
939.212 einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG
63.609 eine Fiktionsbescheinigung (d.h. es wurde noch nicht über den Antrag entschieden)
38.424 einen Antrag auf §24 AufenthF gestellt
41.776 ein Schutzgesuch geäußert
33.489 noch kein Schutzgesuch geäußert und keine
Titelerteilung.Quelle
340.234 Personen, die zwischen Februar 2022 bis
Mitte April 2024 aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, sind nicht mehr im AZR
vermerkt – sie sind entweder ausgereist oder verstorben (Stand: 17. April 2024).Quelle
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Wo wohnen die meisten Geflüchteten aus der Ukraine?
Die meisten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine halten sich dem AZR zufolge in den folgenden Bundesländern auf (Zahlen gerundet, Stand: 05. Januar
2024):Quelle
Nordrhein-Westfalen: 232.000
Bayern: 159.000
Baden-Württemberg: 155.000
Niedersachsen: 112.000
Hessen: 89.000
Was weiß man über die Flüchtlinge aus der Ukraine?
Von den 1.155.581 im AZR registrierten Geflüchteten aus der Ukraine (Stand 14. April 2024):
Sind knapp 97 Prozent ukrainische Staatsbürger*innen.
Sind unter den Erwachsenen etwa 64 Prozent Frauen und rund 35 Prozent Männer.
Sind rund 350.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Unter den Minderjährigen sind rund 132.000 im
Grundschulalter (6–11), knapp 46.000 im Alter von 12–13, sowie rund 89.000 Jugendliche (14-17).
hiermit leiten wir unten stehende Mail samt Anhänge vom
Niedersächsischen Innenministerium weiter, die am 3. Juni 2024 als Runderlass an die Ausländerbehörde ging.
Am 19. Oktober 2023
hatte der EU-Rat die Verlängerung der Massenzustromrichtlinie für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtete sind, um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2025
verlängert.
Das Niedersächsische Innenministerium hat nun
aktualisierte Hinweise des Bundesinnenministerium (BMI) vom 30 Mai 2024 an die Ausländerbehörde übersandt und auf einige Änderungen, die insbesondere Drittstaatsangehörige und Staatenlose,
die aus der Ukraine geflohen sind, betreffen, besonders hingewiesen.
Hervorzuheben sind v.a. folgende
Änderungen:
Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die in der Ukraine
keinen Schutzstatus hatten oder kein unbefristetes Aufenthaltsrecht besaßen, können nicht mehr den vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG erhalten! Ab dem 5. Juni sollen diese Menschen
somit keine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 mehr erhalten! Die Ausländerbehörden sollen diese Personen auf das Asylverfahren verweisen.
Bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
behalten aber bis zum 4 März 2025 ihre Gültigkeit!
Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit unbefristetem Aufenthaltsrecht oder Schutzstatus in der Ukraine können weiterhin eine AE nach § 24 AufenthG beantragen und erhalten.
Es werden zudem Hinweise ergänzt, dass auch ukrainische
Staatsangehörige, die sich in Deutschland mit einem anderen Aufenthaltstitel als nach § 24 AufenthG oder mit Duldung befinden, einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
stellen können, unabhängig davon, wann die Einreise erfolgte. Evtl. bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbote nach § 11 AufenthG sind auf Antrag zu prüfen. Eine Aufhebung kommt jedoch nicht
in Betracht wenn ein Abschiebeverbot nach § 11 Abs. 5a (Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder wegen Gefahrenabwehr) oder Abs. 5b (Abschiebungsanordnung wegen Einstufung als Gefährder:in)
besteht.
Von einem Visumverfahren für ukrainische Staatsangehörige
sowie Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit unbefristetem Aufenthaltsrecht oder Schutzstatus in der Ukraine wird (weiterhin) bis zum 31.12.2024 abgesehen. Sie dürfen (rückwirkend zum 5.
März 2024) ohne den notwendigen Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen und sich 90 Tage aufhalten (anschließend müsste spätestens dann ggf. ein Schutz nach § 24 AufenthG beantragt
werden). Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit befristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine sind ausdrücklich nicht mehr vom notwendigen Aufenthaltstitel befreit.
Das BMI weist darauf hin, dass aus der Ukraine
geflüchtete Personen darüber aufgeklärt werden sollen, dass sie an Stelle eines Schutzstatus auch eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildung-, Studien- oder Erwerbszwecken erhalten können
(sofern sie die Voraussetzungen erfüllen). Das BMI listet diese Aufenthaltstitel wie folgt auf:
§ 16a, 16b, 16c, 16d, 16e, 16f, 18a, 18b, 18g, 19c Absatz
1 AufenthG i.V.m. § 22a der Beschäftigungsverordnung (BeschV), 19c Absatz 2 AufenthG i.V.m. § 6 BeschV oder §§ 18d, 18e, 18f, oder 19e AufenthG
Das BMI
weist zudem auf die Wechselmöglichkeiten aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in folgende Aufenthaltserlaubnissezu Ausbildungs-oder zu Erwerbszwecken hin:
Das BMI teilt außerdem in seinem Schreiben mit, dass die
Ausländerbehörden "frühzeitig im Rahmen ihrer Beratungspflicht auf die unterschiedlichen (Folge-)Rechte aufmerksam machen" sollen und die Sperrwirkung des § 19 f AufenthG dabei beachtet
werden solle, der einen Wechsel aus § 24 AufenthG in einige Aufenthaltstitel zu Studien- oder Erwerbszwecken nicht zulässt; das wären:
§§ 16b Absatz 1 und 5, 16e, 17 Absatz 2, 18d, 18g und 19e
AufenthG
Das BMI bestätigt, dass der Aufenthaltstitel nach § 24
AufenthG ohne Verlängerung des eAT (also des elektronischen Aufenthaltstitels in Form einer Plastikkarte) gilt und nur in begründeten Einzelfällen ggf. doch die eAT verlängert werden
soll
gez. Sigmar Walbrecht
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff:
§ 24 AufenthG - UKR - 4. Länderschreiben zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses vom 4. März 2022
Seit Beginn der russischen Invasion im Februar 2022 ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung der Ukraine zur Flucht gezwungen worden. Das UN-Flüchtlingshilfswerk hat knapp 22
Millionen Grenzüberquerungen aus der Ukraine registriert, dazu fünf Millionen Vertriebene innerhalb des Landes. Etwa 8,3 Millionen Menschen aus der Ukraine leben mittlerweile
in europäischen Staaten (Stand: 30.05.2023), knapp eine Million in Deutschland. Die Hilfen für die Flüchtlinge sind von Land zu Land unterschiedlich.
Rund zwölf Millionen Menschen sind laut UN-Flüchtlingswerk (UNHCR) seit Kriegsbeginn aus der Ukraine über Polen geflohen,
1,6 Millionen sind demnach dauerhaft in dem ukrainischen Nachbarland geblieben. Registrierte Geflüchtete haben in Polen die Möglichkeit, eine Einmalzahlung von 300 Zloty
zu beantragen, um die wichtigsten Dinge nach ihrer Ankunft zu besorgen. Umgerechnet sind das etwa 66 Euro. Auch Kindergeld in Höhe von 110 Euro pro Kind im Monat kann
beantragt werden.
Der polnische Staat zahlt für die Unterbringung in Sammelunterkünften 40 Zloty, umgerechnet etwa acht Euro, pro Tag und Person für vier Monate. Wer länger dort bleibt,
muss sich zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Danach müssen die Geflüchteten mehr oder weniger auf eigenen Beinen stehen. Bis April 2023 erhielten ukrainische Familien
grundsätzlich eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis mit Verlängerungsoption. Das Gesetz wurde zugunsten der Geflüchteten angepasst. So gelten die Aufnahmegenehmigungen
vorerst bis März 2024. Im nationalen Registersystem haben die Kriegsflüchtlinge einen Sonderstatus. Mithilfe ihrer PESEL-Verwaltungsnummer können sie zum Beispiel ein
Bankkonto eröffnen, arbeiten und haben Zugang zum Gesundheitssystem. Arbeitgeber können ukrainische Angestellte unbürokratisch anmelden. Ungefähr 900.000 Geflüchtete haben
mittlerweile einen Job in Polen gefunden.
Allerdings wurden Vergünstigungen wie eine Finanzhilfe für polnische Familien, die Geflüchtete aufnehmen, oder die kostenfreie Nutzung des ÖPNV inzwischen wieder gekürzt
oder gestrichen. Ab dem 1. Juni kann der ÖPNV nur noch nach und von Städten an der Ostgrenze kostenlos genutzt werden.
In Tschechien sind
die Sonderregeln für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 31. März 2024 verlängert worden. Alle, die ihren Schutzstatus behalten wollen, müssen sich online registrieren und
ein Visum abholen. Im Gegenzug sind sie kostenlos krankenversichert, können arbeiten, studieren oder in Kitas und Schulen gehen. Das Innenministerium schätzt, dass mehr
als 300.000 Ukrainer dauerhaft in Tschechien leben. Mehr als 500.000 haben vorübergehend Schutz erhalten. Die staatlichen Hilfsgelder werden ab Juli 2023 gesenkt.
Ukrainische Geflüchtete erhalten dann fünf Monate lang umgerechnet etwa 200 Euro pro Monat, danach nur noch etwa 130 Euro. Wer in einer kostenlosen Sammelunterkunft wohnt,
bekommt weniger Geld und muss in Zukunft nach fünf Monaten ausziehen. Der konservative Premier Petr Fiala erhofft sich davon, dass noch mehr Geflüchtete arbeiten gehen.
In Österreich bekommenMenschen
aus der Ukraine sowie deren Familienangehörige ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht, derzeit bis 4. März 2024. Es kann nach Angaben der Regierung um maximal ein Jahr
verlängert werden. Das Aufenthaltsrecht ermöglicht den Zugang zu Wohnraum, zu medizinischer Versorgung, zum Arbeitsmarkt und zum Bildungssystem. Wer den
"Vertriebenen"-Status in Österreich erhalten hat, kann eine Grundsicherung beantragen, für Kinder gibt es zusätzlich das sogenannte Familiengeld von bis zu 165 Euro im
Monat pro Kind.
Bei der finanziellen Unterstützung hat es im Dezember 2022 in Österreich noch einmal Anpassungen gegeben. Konkret heißt das der Bundesagentur für Betreuungs- und
Unterstützungsleistungen zufolge: Bei privater Unterbringung gibt es pro Monat bis zu 260 Euro Verpflegungsgeld für Erwachsene und bis zu 145 Euro für Minderjährige.
Familien wird ein monatlicher Mietzuschuss in Höhe von bis zu 330 Euro gewährt, bis zu 165 Euro gibt es für Einzelpersonen. Für jedes Schulkind gibt es pro Jahr einen
Zuschuss in Höhe von 200 Euro. Für Kleidung ist eine finanzielle Hilfe in Höhe von 150 Euro pro Person und Jahr vorgesehen. Für neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer
gibt es das "Erstankunft Ukraine-Ticket", womit sie innerhalb von einem Tag aus den Nachbarländern nach Österreich einreisen oder auch zu anderen Grenzbahnhöfen mit den
ÖBB-Zügen fahren können. Kostenlose ÖPNV-Angebote gibt es nur noch vereinzelt, die meisten sind bereits ausgelaufen.
Ungarn ist
vor allem Transitland für Kriegsflüchtlinge. Es gibt es keine zuverlässigen Daten: Mehr als 2,7 Millionen Menschen aus der Ukraine reisten bislang in Ungarn ein, nur etwa
36.000 blieben länger. Der Flüchtlingsstatus heißt in Ungarn juristisch offiziell "vorübergehender Schutz", ist jedoch nur wenigen bekannt. Viele beantragen stattdessen
jedoch ein gewöhnliches Arbeitsvisum. Beim Flüchtlingsstatus hingegen ist eine Arbeitserlaubnis ohne Einschränkungen inbegriffen. Der "vorübergehende Schutz" war zunächst für ein Jahr gültig und wurde Ende 2022 um ein Jahr
verlängert.
Ukrainische Geflüchtete haben in Ungarn Anspruch auf Unterbringung – oft in Sammelunterkünften. Erwachsene erhalten umgerechnet 61 Euro pro Monat, für Kinder gibt es
monatlich 37 Euro. Wer ein Jobangebot ablehnt, verliert seinen Anspruch. Minderjährige haben Zugang zu Kindergärten und Schulen. Auch im ÖPNV gibt es Ermäßigungsangebote.
Pro Asyl kritisierte die Leistungen als ungenügend.
In Rumänien sind
von den insgesamt rund drei Millionen Menschen, die über die ukrainisch-rumänische Grenze geflohen sind, noch etwa 94.000 im Land. Geflüchtete aus der Ukraine genießen in
Rumänien ein sogenanntes temporäres Aufenthaltsrecht. Sie müssen keinen Asylantrag stellen, können kostenlos zum Arzt gehen und ihre Kinder auf eine rumänische Schule
schicken. Die staatlichen Beihilfen sind seit Mai 2023 gekürzt. Ukrainische Familien erhalten nun vier Monate lang 150 Euro monatlich für eine Unterkunft, Alleinstehende
etwas weniger. Hinzu kommen 120 Euro pro Kopf und Monat für Lebensmittel. Vermieter bekommen zudem keine staatlichen Gelder mehr, wenn sie an ukrainische Geflüchtete
vermieten. Bisher waren das 10 Euro pro Tag und Person. Die reguläre Sozialhilfe für Erwachsene liegt bei 30 Euro pro Monat. Für Kinder ab zwei Jahren gibt es 40 Euro
Kindergeld. Pro Asyl kritisiert die Hürden für Sozialleistungen als zu hoch und die Zahlungen als sehr gering.
Die Schweiz vergibt
den Schutzstatus S an ukrainische Geflüchtete. Die Regelung gilt seit März 2022 und wurde im vergangenen November verlängert, und zwar bis mindestens Anfang März 2024 –
sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht grundlegend verändert. Bisher haben mehr als 80.000 Ukrainer diesen Status in der Schweiz bekommen, 12.000 haben ihn
aber bereits wieder abgegeben, da sie in die Ukraine zurückgekehrt sind. Er beinhaltet den Anspruch auf Unterbringung, finanzielle Unterstützung und medizinische
Versorgung. Betroffene dürfen jederzeit ein- und ausreisen sowie eine Arbeit in der Schweiz annehmen.
Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen kann, erhält Sozialhilfe vom Kanton, dem er oder sie zugewiesen wurde. Diese liegt aber niedriger als für die
einheimische Bevölkerung, nach Angaben der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) zwischen 30 und 60 Prozent. Die Hilfe soll den Grundbedarf des täglichen Lebens decken
und kann in Form von Sachleistungen oder Geld erfolgen. Für die soziale und berufliche Integration der Geflüchteten zahlt der Staat außerdem 250 Franken pro Person und
Monat – vor allem für Sprachkurse.
Die Unterschiede bei der Sozialhilfe sind teilweise extrem – je nach Ort und Art der Unterbringung. Die Kantone bekommen vom Bund pro Flüchtling eine Globalpauschale von
rund 1.500 Franken im Monat. Je nach Unterkunft und genutztem Integrationsangebot variiert der Betrag, den die Gemeinden an eine Person weitergeben. Seit dem 10. März gibt
es für ukrainische Flüchtlinge, die ein Auto besitzen, eine Sonderregelung: Wenn sie weiter Sozialhilfe beziehen wollen, müssen sie sich von ihrem Pkw trennen.
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Zahlen zu Schutzsuchenden aus der Ukraine - September 2022
Mehr als 100.000 Menschen aus der Ukraine leben als Kriegsflüchtlinge in
Niedersachsen. (Quelle: Land
Niedersachsen)
Es sind mehr als 3000 (Stand: Onlineinfo Landkreis:
28.4.2023) UkrainerInnen in den Landkreis Cuxhaven gekommen und haben hier Schutz gefunden.
Die Samtgemeinde Land Hadeln hat mehr als 100 Wohnungen angemietet, in denen die Flüchtlinge
Unterkunft gefunden haben. (Quelle: SG Land
Hadeln)
Viele Flüchtlinge haben darüber hinaus Wohnungen selbst angemietet.
Der Landkreis Cuxhaven hat inzwischen mehrere Notunterkünfte für Flüchtlinge aus verschiedensten Ländern einrichten müssen, da nicht genügend Wohnraum vorhanden ist.
Hierbei handelt es sich um:
Notunterkunft im ehemaligen Cuxhavener Seehospital in Cuxhaven-Sahlenburg
Außenstelle dieser
Notunterkunft in der Wingst, Hotel Keck
Notunterkunft im ehemaligen Kinderheim in Neuhaus (Start: 1.11.2022)
Notunterkunft in Cuxhaven-Altenwalde - ehemalige Kaserne (in Vorbereitung)
Ukrainer sind dankbar über die Hilfe der Cuxhavener Tafel - und
umgekehrt
VON WIEBKE KRAMP | 30.11.2022
Valentina (73) und Wladi (42) haben jeden Dienstag alle Hände voll zu tun. Aus gutem Grund: Sie sind
ehrenamtlich für die Tafel in Cuxhaven im Einsatz. Aber die Ukrainer sind auch selbst auf diese Unterstützung angewiesen.
Ihre orangefarbenen Schürzen weisen sie als Mitarbeitende aus und auf den Schildern stehen ihre Vornahmen. Valentina aus Kyjiw - auf
diese Schreibweise legt sie Wert - und Wladi aus Cherson leisten bei der Tafel wertvolle Dienste- besonders auch als Übersetzer. Und sie sind Helfende und Kunden
zugleich. Seit dem 15. März dieses Jahres ist Wladi mit seiner Frau und dem fünf Jahre alten Sohn in Deutschland. Ihre Heimat ist das mittlerweile stark
zerstörte Cherson in der Ukraine. Zunächst fanden sie Unterkunft und Unterstützung bei Frank und Silke Eulenstein in Otterndorf, mittlerweile leben sie in der Wingst.
Nachdem er erfahren habe, dass die Tafel Mitarbeiter suche, habe er sich sofort gemeldet. "Es hilft mir auch selbst, durch das
Sprechen mit deutschen Kolleginnen, besser die Sprache zu lernen - mehr, als wenn ich allein in der Wohnung sitze", erklärt der Chemiker, der arbeitssuchend ist. Seine Frau besucht den
Deutschkursus in Cadenberge, ihr Sohn besucht den Kindergarten. Wladis Sprachschatz hat sich in den zurückliegenden Monaten signifikant verbessert. Nur wenige Male muss er Valentina
bitten, zu übersetzen.
Mit nur wenig Hab und Gut Mitte März 2022 angekommen
Die pensionierte Deutschlehrerin ist mit ihrem Mann, der Tochter und der sechsjährigen Enkelin seit 18. März hier. In
ihrer Heimat, einem Vorort in der Hauptstadt Kyjiv haben sie alles zurückgelassen. Angekommen nur mit zwei Taschen, zwei Rucksäcken, einem Laptop und zwei Puppen. Die Familie lebt in
Otterndorf. Während ihre Tochter in Cadenberge Deutschunterricht gibt, leistet ihr Mann - ebenfalls Deutschlehrer - auch Übersetzungsdienste für Landsleute - zum Beispiel beim Arzt in
Hemmoor. Um etwas zurückzugeben, engagiert sich Valentina ehrenamtlich bei der Tafel.
Denn wie auch Wladi wird auch ihre Familie ganz handfest von der Hilfseinrichtung selbst
unterstützt. "Dass wir hier Lebensmittel bekommen, entlastet uns sehr. Denn gerade Essen kostet sehr viel Geld. Was wir hier sparen, damit unterstützen wir unsere Enkelin - wir kaufen
ihr Bücher und Kleidung. Wir sind sehr dankbar." Es sei ihnen ganz wichtig, hier zu helfen, betonen die Ukrainer mehrfach. Sie loben das gute Klima unter den Mitarbeitenden der Tafel und
fühlen sich hier gut aufgenommen. "Wir spüren hier Mitleid, Mitgefühl und Unterstützung."
Und je intensiver man ins Gespräch gerät, umso mehr Einzelheiten kommen zutage. Und auf einmal spannt sich ein Bogen der
Geschichte und beweist anrührend, dass es selbst in düsteren Kriegszeiten mitmenschliche Lichtblicke gibt. Schon sehr lange gibt es zwischen Valentinas Familie und dem Raum Cuxhaven
Beziehungen.
Schwiegermutter war Zwangsarbeiterin auf einem Bauernhof
"Meine Schwiegermutter war als junges Mädchen ab 1942 als Zwangsarbeiterin auf einem Bauernhof in Cuxhaven. Sie wurde dort
sehr gut aufgenommen und fühlte sich wie ein Teil der Familie. Die Freundschaft zu dieser Familie hält bis heute." Sie schildert: Die Familien hielten all' die Jahre Kontakt und es gab sogar
mehrere gegenseitige Besuche. Mittlerweile sei es schon die Enkelgeneration, zu der Kontakte gepflegt werden. Mehr noch: Tatkräftige Mithilfe gab es beim Renovieren und Möbelschleppen für die
Wohnung in Otterndorf. Voller Dank sind Valentina und ihre Lieben über die Unterstützung von Familie Siegler aus Oppeln und Christane Pape aus Otterndorf.
So funktioniert das mit Ihrer Spende
Bereits im achten Jahr starten die Cuxhavener Nachrichten und die Niederelbe-Zeitung in der Adventszeit die Aktion "CN-/NEZ-Leser
helfen". In diesem Jahr sammeln wir Spenden für "Die Tafel" in Cuxhaven. Über die Adventszeit begleiten CN und NEZ die Arbeit der Tafel und berichten über deren ehrenamtliches
Engagement.
Wichtig: Vom 26. November bis zum 31. Dezember können Sie Spenden auf das Konto mit der IBAN DE52 2415 0001 0027 1111 11 bei der
Stadtsparkasse Cuxhaven, BIC BRLADE21CUX, einzahlen. Empfängerin ist die Cuxhaven-Niederelbe Verlagsgesellschaft. Vermerken Sie bitte als Stichwort auf der Überweisung "CN/NEZ- Leser helfen".
Spendenbescheinigungen stellt die Tafel Cuxhaven zum Ende der Aktion aus.
Wenn Sie eine Bescheinigung wünschen, geben Sie bitte Namen und Adresse auf dem Überweisungsträger an.
Unser Redaktionssekretariat leitet die Information dann an die Tafel weiter. Die Namen der Spenderinnen und Spender werden in
unseren Zeitungen veröffentlicht. Wer das nicht wünscht, vermerkt dies bitte ebenfalls auf der Überweisung.
Die Cuxhavener Tafel bedankt sich schon jetzt bei den Spenderinnen und Spendern. Denn für ihre Arbeit ist die ehrenamtliche
Organisation dringend auf Spenden angewiesen. Nur so kann sie funktionieren.
Mit Inkrafttreten des Beschlusses kommt § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) für den vom
Ratsbeschluss zwingend umfassten Personenkreis unmittelbar zur Anwendung; das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt entsprechende Aufenthaltserlaubnisse beantragt werden können.
Darüber hinaus wird in Kürze eine Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat in Kraft treten, die die legale Einreise und den Aufenthalt ukrainischer Staatsangehöriger und
anderer Drittstaatsangehöriger im Zusammenhang mit
der kriegerischen Auseinandersetzung unbürokratisch ermöglicht. Diese ermöglicht auch eine Überbrückung der aufenthaltsrechtlichen Situation bis zur Erteilung von Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG.
Damit müssen Vertriebene aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen.
Ein Asylantrag ist nicht mehr erforderlich. Ukrainischen
Staatsangehörigen wird deshalb empfohlen, derzeit von der Stellung eines Asylantrages abzusehen. Asylbewerber erhalten die gleichen finanziellen Leistungen wie Vertriebene, die
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht jedoch unabhängig davon fort.
Mit Inkrafttreten des Beschlusses kommt § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) für den vom
Ratsbeschluss zwingend umfassten Personenkreis unmittelbar zur Anwendung; das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt entsprechende Aufenthaltserlaubnisse beantragt
werden können.
Sie können, soweit Sie zu den in Artikel 2 Absatz 1 und Absatz 2 des Beschlusses genannten Personengruppen gehören, einen Antrag auf vorübergehenden Schutz bei der
zuständigen Ausländerbehörde stellen.
Siehe weiter oben unter:
Aktuelles für Flüchtlinge aus der Ukraine
- Registrierung + Finanzen
Das betrifft die folgenden Personengruppen, die seit dem 24. Februar 2022 als Folge der militärischen Invasion Russlands aus der Ukraine vertrieben worden sind:
Ukrainische Staatsangehörige,
die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten
Staatenlose und
Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben
Familienangehörige der ersten
beiden genannten Personengruppen, auch wenn sie nicht ukrainische Staatsangehörige sind
Dazu kommen nach Artikel 2 Absatz 2 Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage
eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der
Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.
Nach Art. 2 Nr. 3 können weitere Staatenlose und
Staatsangehörige anderer Drittländer einbezogen werden, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion
zurückkehren können. Inwieweit weitere Personen in diesem Sinne künftig in Deutschland vorübergehenden Schutz beantragen können, wird derzeit geprüft.
Einigung auf Anwendung der
sogenannten „Massenzustrom-Richtlinie“ erfolgt
Aktualisierung vom 09.03.2022
09. März 2022
Die EU-Innenminister*innen haben am 4. März 2022 erstmalig einen Rats-Beschluss zur Anwendung der sog.
Massenzustrom-Richtlinie getroffen. Dieser wurde noch am selben Tag veröffentlicht, so dass damit in der gesamten Europäischen Union der Weg frei ist für
die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. In der Folge
haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.
Mit Inkrafttreten des Beschlusses kommt§ 24 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz)für den vom Ratsbeschluss zwingend umfassten
Personenkreis unmittelbar zur Anwendung. Das heißt, dass ab sofort entsprechende Aufenthaltserlaubnisse bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden
können.
Für folgende Personengruppen soll die Richtlinie europaweit Anwendung finden:
Ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die sich bis zum 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten
haben
Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine internationalen Schutz genießen, sowie ihre Familienangehörigen,
sofern sie sich vor dem oder am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben
Drittstaatsangehörigen, die sich vor dem oder am 24. Februar mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine
aufgehalten haben und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können
Darüber hinaus hat Deutschland die Möglichkeit, gemäß Art. 7 der Richtlinie weitere Personengruppen
aufzunehmen.Von dieser Gelegenheit sollte die Bundesregierung dringend Gebrauch machen, denn schon
jetzt wissen wir, dass viele Drittstaatsangehörige aus der Ukraine hier in Deutschland angeommen sind und Schutz benötigen. Ob – wie bislang angekündigt – eine
großzügige Aufnahme von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine erfolgen wird, werden wir in den nächsten Tagen sehen.
Umsetzung des Ratsbeschlusses in Deutschland
In Deutschland wurde die „Massenzustrom-Richtlinie“ in§ 24 des
Aufenthaltsgesetzesumgesetzt. Danach kann die zuständige Ausländerbehörde eine
„Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz“ von zunächst einem Jahr erteilen, die bis zu max. 3 Jahren verlängert werden kann.
Soziale Leistungen
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3a AsylblGAnspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Laut Informationen aus dem BMI soll dies
auchbereits vordem Inkrafttreten des
Beschlusses der EU-Innenminister*innen gelten. Zuständig für die Gewährung dieser Leistungen ist das Sozialamt, Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II
bestehen nicht.
Besonderheiten bestehen auch für den Zugang zu medizinischer Versorgung,
der in der Regel gemäß §§ 4 und 6 AsylbLG eingeschränkt ist.
Zu beachten ist aber§ 6 Abs. 2 AsylbLG, wonach Personen, die
eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen und die besondere
Bedürfnisse haben, wie beispielsweise unbegleitete Minderjährige oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer
oder sexueller Gewalt erlitten haben, die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt werden muss.
Einen ersten Überblick über sonstige sozialrechtliche Rahmenbedingungen des § 24 AufenthG finden Sie bei derhier.
DieVerteilung der Schutzsuchendenist in § 24 Abs. 3 – 5 AufenthG geregelt. Danach gilt der Königsteiner Schlüssel, so lange die Bundesländer keine
abweichende Regelung treffen. Zumindest Schutzsuchende, die privat unterkommen, werden aktuell nicht verteilt. Abschließende Informationen zur Frage der
Verteilung werden sich voraussichtlich in den nächsten Tagen klären. Aus Sicht des Paritätischen müssen jedenfalls bestehende familiäre oder gleichwertige
Bindungen der Schutzsuchenden hier in Deutschland bei einer etwaigen Verteilung berücksichtigt werden, um das Ankommen und die Integration der von Krieg und
Flucht gezeichneten Menschen zu erleichtern.
Der Zugang zu Erwerbstätigkeit
muss nach den Vorgaben der Richtlinie gewährt werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nach § 24 Abs. 6 AufenthG ist die
Beschäftigung in Deutschland nicht kraft Gesetzes erlaubt, sie kann jedoch von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Das Bundesinnenministerium (siehe Link
unten) hat den Ländern dringend empfohlen, bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in den Aufenthaltstitel einzutragen, dass die Beschäftigung erlaubt
ist. Dies gilt auch, wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht.
Zugang zum Integrationskurs
Einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs haben Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
zwar nicht, das BMI hat aber bereits angekündigt, das angestrebt wird, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG den Zugang zum
Integrationskurs im Rahmen des Zulassungsverfahren nach § 44 Abs. 4 AufenthG zu ermöglichen.
Zugang zu Bildung
Auch hier gilt es, bei der nun anstehenden Umsetzung in Deutschland möglichst weitreichende Regelungen zu treffen, damit
entsprechend den Vorgaben der Richtlinie bundesweit die Zugänge zu Kita und Schule, aber auch allen anderen sozialen und medizinischen Unterstützungsangeboten
wirklich sichergestellt werden.
Die Stellung eines Asylantrags(Sollte in aller Regel nicht gestellt
werden!)
ist auch für Geflüchtete aus der Ukraine jederzeit möglich, auch wenn das BAMF aktuell nicht über diese Anträge entscheidet,
sondern sie „rückpriorisiert“. Darüber hinaus "ruht" das Asylverfahren gemäß § 32a AsylG, solange vorübergehender nach § 24 AufenthG gewährt wird. Ob eine
Asylantragstellung sinnvoller ist als die Inanspruchnahme eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG, muss in jedem Einzelfall und unter Inanspruchnahme
kompetenter Asylverfahrensberatung entschieden werden.
Zur Unterstützung melden Sie sich bitte bei unserer Flüchlingshilfe der
Samtgemeinde,
Особам, які знаходяться в Україні, УВКБ ООН радить:
Залишатися проінформованим та на звязку (за допомогою радіо, ТВ та Інтернету) та слідувати офіційним порадам
щодо вашої безпеки. Дослухайтеся до офіційних повідомлень від надзвичайних служб, місцевої влади, та слідуйте інструкціям, включно із тими, що стосуються комендантської
години;
Тримайте копію (навіть цифрову) Ваших документів у безпечному місці. Заміна втрачених документів буде легшою,
якщо Ви зможете надати копію документів у ДМС пізніше;
Отримати поради щодо підтримки дітям під час обстрілів можна отриматина цій сторинці.
У Державній службі з надзвичайних ситуацій (ДСНС) є інформаційна гаряча лінія WhatsApp для отримання
критичних оновлень. Щоб почати користуватися гарячою лінією, збережіть номер +380676785917 у контактах та надішліть слово починати у повідомленні WhatsApp. Посилання:https://www.turn.io/news/ukraine-state-emergency-services
УВКБ ООН робить все можливе, щоб продовжити надання своїх послуг та домопоги, а також щоб посилити їх. Щоб
отримати більше інформації, будь-ласка зверниться до нашоїHELP (Допомога) сторінки в Україніhttps://help.unhcr.org/ukraine/about-unhcr-in-ukraine/
Важливо зазначити, що УВКБ ООН не задіяно у процедурах, повязаних із залишенням України, або
у процедурах евакуації з України для будь-яких осіб.
Громадяни України, які подорожують або знаходяться в інших країнах,можуть звернутися до інформації, наведеної нижче
щодо процедур отримання притулку, а також до ресурсів із інформацією про допомогу:
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УЧеський
Республиці, Зверниться, будь-ласка, до сторінкиHELP (Допомога)УВКБ ООНhttps://help.unhcr.org/czech/а також до урядової сторінкиhttps://www.mvcr.cz/clanek/informace-pro-obcany-ukrajiny.aspx(номер гарячої лінії+420 974 801
802)
ВУгорщині,зверниться, будь-ласка, до сторінкиHELP(Допомога)УВКБ
ООН в Угорщиніhttps://help.unhcr.org/hungary/а також до сторінки Угорської Гельсинкої Спілкиhttps://helsinki.hu/Ukraine_Guide_2022_02_25_EN.pdf.
УМолдові,зверниться, будь-ласка, до сторінки державних органів щодо надання притулкуhttp://bma.gov.md/ro/content/%D0%B2%D0%B0%D0%B6%D0%BB%D0%B8%D0%B 2%D0%BEа
також до цієї партнерської сторінкиhttps://dopomoga.life/.Ви можете звязатися із офісом УВКБ ООН електронною поштоюhunbu@unhcr.org
УПольщі,зверниться, будь-ласка, до сторінкиHELP (Допомога) УВКБ ООН у Польщіhttps://help.unhcr.org/poland/а також до польского урядового веб-сайта для громадян Україниhttps://www.gov.pl/web/udsc/ukraina-en(необхідно прокрутити сайт донизу, щоб отримати
інформацію іншими мовами, також зверніть увагу на номер гарячої лінії+48477217575)
УРумунії,зверниться, будь-ласка, до сторінкиHELP (Допомога) УВКБ ООН у Румуніїhttps://help.unhcr.org/romania/а також до веб-сайту нашого партнера, Румунської Національної Ради у справах біженцівhttps://www.cnrr.ro/index.php/ro/
У Словаччині,зверниться,
будь-ласка, до сторінкиHELP (Допомога) УВКБ ООН у Словаччиніhttps://help.unhcr.org/slovakia/та до словацького урядового веб-сайта для громадян України:https://ua.gov.sk/en.html.
У всіх інших країнах,зверниться,
будь-ласка, до сторінкиHELP (Допомога) УВКБ ООНhttps://help.unhcr.org/та оберіть відповідну країну
In english - Hier die Information in englischer Sprache: ... Klick mich