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Allgemeine Informationen zu behördlichen Angelegenheiten
im Rahmen der Flüchtlingsunterstützung
1. Umzug
2. Schwangerschaft
3. Geburt
4. Kindergeld
5. Elterngeld
6. Anträge nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
1. Umzug
Die neue Adresse muss (nach erfolgter Anmeldung in der neuen Stadt) folgenden Stellen mitgeteilt werden:
- BAMF (poststelle@bamf.bund.de)
- Ausländerbehörde (alte und neue)
- Jobcenter
- ggfs. Bank
- ggfs. Internet/Telefonanbieter
- ggfs. Rechtsanwalt/Gericht
Evtl. sollte ein Nachsendeauftrag bei der Post gestellt werden.
Beim neuen Jobcenter kann ein Antrag auf Erstausstattung für die neue Wohnung und ein
Antrag auf Übernahme der Kaution gestellt werden, beim alten Jobcenter ist ein Antrag auf
Zuschuss zu den Umzugskosten gestellt werden (Mietwagen etc.).
2. Schwangerschaft
Folgende zusätzliche Anträge sind mit Kopie des Mutterpasses formlos beim
Jobcenter/Sozialamt zu stellen:
- Antrag auf Mehrbedarf in der Schwangerschaft
- Antrag auf Schwangerschaftskleidung (ca. 80 €)
- Antrag auf Babyerstausstattung: vor der Geburt werden (ab. der 13. Schwangerschaftswoche) 180 € gewährt, nach der Entbindung – bitte noch einmal Jobcenter/Sozialamt erinnern! – 100 €
Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind kann über einen vorher erfolgten Beratungstermin bei der Diakonie oder proFamilia ein Antrag auf finanzielle Unterstützung zur Geburt für Leistungsempfänger des Jobcenters/Sozialamts gestellt werden.
Nachweise, wofür das Geld ausgegeben wurde, sind unbedingt aufzubewahren.
Nach der Geburt muss die Geburtsurkunde auch an die Bundesstiftung geschickt werden (s.o.).
3. Geburt
Bereits vor der Geburt kann die Übersetzung und Beglaubigung der Heimatdokumente (Pässe, Heiratsurkunden), falls vorhanden, organisiert werden, damit die Geburtsurkunde des Neugeborenen die richtigen Angaben enthält.
Nach der Geburt muss die Geburtsurkunde im jeweilig zuständigen Standesamt und bei Vorlage aller vorhandenen Dokumente beantragt werden.
Die Geburtsurkunde muss bei folgenden Stellen eingereicht werden:
o Jobcenter
o Bundesstiftung Mutter und Kind über Diakonie oder proFamilia, falls Geld beantragt wurde
o Ausländerbehörde
Außerdem sollte die Geburtsurkunde bei der Krankenversicherung eingereicht werden und zeitgleich (falls nicht automatisch ein Brief von KKV kommt), ein Antrag auf Familienversicherung gestellt werden.
Für die AOK ist das Antragsformular dafür hier zu finden: https://www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-Niedersachsen/05-Content-PDF/aok-nds-antrag-familienversicherung.pdf
Dann ist entweder eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu stellen oder ein
Asylantrag beim BAMF (empfohlen, da unabhängige Aufenthaltserlaubnis von den Eltern).
Der entsprechende Vordruck ist hier zu finden:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Asyl/asylerstantrag-schriftlich.pdf?__blob=publicationFile
o (hier bitte mit BAMF-Aktenzeichen der Eltern versehen und Kopie der Geburtsurkunde anfügen)
Wenn die Bestätigung vom BAMF über die Asylantragstellung angekommen ist per Post, dann kann bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltsgestattung beantragt werden.
4. Kindergeld
Sobald eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, die zum Anspruch auf Kindergeld führt, bzw. nach der Geburt eines Neugeborenen, dessen Eltern eine solche Aufenthalterlaubnis besitzen, wird bei ALG-II-Leistungsbezug dazu aufgefordert, Kindergeld zu beantragen.
Die Anträge sind hier zu finden:
https://www.kindergeld.org/formulare.html
Wichtig sind der eigentliche Antrag auf Kindergeld und die Anlage Kind sowie die Haushaltsbescheinigung, welche bei der zuständigen Meldebehörde vorgelegt und abgestempelt werden muss.
Folgende weitere Dokumente und Angaben werden für den Antrag benötigt:
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Kindergeld
- elektronische Aufenthaltstitel der Eltern und ggfs. des Kindes inkl. grünem Papier und Bescheid vom BAMF
- Steueridentifikationsnummern von Eltern und Kind
- ggfs. Schulbescheinigung für ältere Kinder
Für Personen mit Wohnsitz in Otterndorf und umzu, ist der Antrag bei folgender Adresse
einzureichen:
Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse
Wulf-Werum-Str. 2
21337 Lüneburg
Das Jobcenter geht zunächst in Vorleistung. Sobald die Eltern Kindergeld erhalten, wird das von den ALG-II-Leistungen abgezogen. Dabei ist es mitunter möglich, dass Doppelzahlungen erfolgen und das Jobcenter später Rückforderungen stellt, bitte unbedingt darauf achten und das Geld nicht vorher ausgeben!
5. Elterngeld
Nach der Geburt eines Neugeborenen fordert das Jobcenter (natürlich immer unter Voraussetzung des Leistungsbezuges) die Familie dazu auf, einen Elterngeldantrag zu stellen.
Dieser ist hier zu finden:
https://www.elterngeld.net/elterngeldantrag/niedersachsen.html
Wichtig ist dabei der eigentliche Antrag und die Anlage Einkommen.
Wenn die Eltern kein Einkommen aus Beschäftigung erzielen, ist der Antrag recht einfach auszufüllen, dann werden meist die ersten 12 Monate Elterngeld beantragt.
Folgende Unterlagen sind mit einzureichen:
- Geburtsurkunde für „Elterngeld“
- akuteller Bescheid vom Jobcenter/Sozialamt
- Kopie der elektronischen Aufenthaltstitel inkl. grüner Karte und Bescheid vom BAMF
- Negativ-Bescheinigung der Krankenkasse, dass kein Mutterschaftsgeld gezahlt wird (einfach bei der KKV anrufen und Bescheinigung anfordern)
- KKV-Nummern
- Steueridentifikationsnummern
Wenn die Ausweise etc. mitgeschickt werden, ist i.d.R. keine extra Bescheinigung der Ausländerbehörde mehr gefragt.
Der Antrag ist beim Landkreis Cuxhaven, Amt Soziale Leistungen, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven einzureichen.
Das Jobcenter geht zunächst in Vorleistung. Sobald die Eltern Elterngeld erhalten, wird das von den ALG-II-Leistungen abgezogen. Dabei ist es mitunter möglich, dass Doppelzahlungen erfolgen und das Jobcenter später Rückforderungen stellt, bitte unbedingt darauf achten und das Geld nicht vorher ausgeben!
6. Anträge auf Bildungs- und Teilhabepaket
Je nach Leistungsart sind die Anträge für die Kinder entweder beim Jobcenter oder beim Sozialamt, LK Cuxhaven zu stellen. Einen aktuellen Leistungsbescheid beizufügen ist i.d.R. nicht erforderlich, da in den jeweiligen Behörden vorliegt.
Folgende Möglichkeiten gibt es, finanzielle Unterstützung zu erhalten:
- Schulbedarf
o 100 € pro Kind pro Jahr, aufgeteilt in 70 € im ersten und 30 € im zweiten
Halbjahr
o für Kinder, die gerade eingeschult werden und für Kinder über 14 wird ein
extra Antrag inkl. Schulbescheinigung benötigt, für die Kinder dazwischen läuft es meist automatisch
cuxhaven.de/media/custom/1779_1186_1.PDF?1517989134
- Klassenfahrten
o finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten, Klassenausflüge in Schule und in
cuxhaven.de/media/custom/1779_1185_1.PDF?1517989088
- kulturelle Teilhabe
o ein Höchstbetrag von 10€/Monat für die Mitgliedschaft im Sportverein,
Musikunterricht etc.
cuxhaven.de/media/custom/1779_1190_1.PDF?1518094151
- Lernförderung
o bei schlechten Leistungen in der Schule kann die Nachhilfe vom Jobcenter/Sozialamt übernommen werden
o wichtig ist, ein aktuelles Angebot eines Nachhilfeträgers und die Bescheinigung der Lehrkraft über den Bedarf des Kindes sowie aktuelle Zeugnisse einzureichen
cuxhaven.de/media/custom/1779_1188_1.PDF?1518094066
- Mittagsverpflegung
o läuft i.d.R. über die KiTa/Schule
cuxhaven.de/media/custom/1779_1906_1.PDF?1368432136
- Schülerbeförderung
o läuft über die Schulen
cuxhaven.de/media/custom/578_2866_1.PDF?1432027881
Alle o.g. Informationen und Angaben werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit gegeben und dienen lediglich als Hinweise zur Unterstützung der (ehrenamtlichen) Tätigkeit im Flüchtlingsbereich!