Staatliche Leistungen die Ihnen zustehen könnten:

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Familien mit Kindern brauchen neben einem finanziellen Auskommen gute Angebote zur Kinderbetreuung. Mit verschiedenen Leistungen wird Ihre Familie finanziell entlastet und unterstützt. Hier finden Sie einen Überblick, welche staatlichen Hilfen Familien bekommen können.

 

Welche finanziellen Leistungen gibt es?

Kindergeld

Das Kindergeld stellt die grundlegende Versorgung Ihres Kindes sicher. Hier finden Sie alle Informationen zu Anspruch, Höhe und Bezugsdauer des Kindergelds.

Mutterschaftsleistungen

Mutterschaftsleistungen sichern Ihr Einkommen, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten dürfen, zum Beispiel während der Mutterschutzfristen. Hier erfahren Sie mehr zu den Mutterschaftsleistungen. Beratung und Hilfe auch hierzu hier in Cadenberge bei der Diakonie Cuxland ------- Siehe unten

In unseren praktischen Checklisten rund um die Geburt erhalten Sie Informationen, wann Sie während und nach Ihrer Schwangerschaft finanzielle Leistungen beantragen müssen.

Hier finden Sie eine Übersicht, welche staatlichen Leistungen Sie in der Schwangerschaft und nach der Geburt bekommen können.

Elterngeld

Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Informationen dazu, in welchem Fall Sie Elterngeld bekommen, wie hoch es ist und wie Sie es beantragen, finden Sie unter Elterngeld.

Unterhaltsvorschuss

Wenn Sie Ihr Kind getrennt oder allein erziehen und der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind gar nicht oder nicht vollständig nachkommt, können Sie Unterhaltsvorschuss bekommen. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Unterstützungen für getrennt und allein Erziehende.

 

 

Welche Unterstützungen gibt es bei kleinem Einkommen?

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Hier erfahren Sie mehr zum Kinderzuschlag.

Bildung und Teilhabe

Wenn Sie Kinderzuschlag und Wohngeld bekommen, können Sie auch Leistungen zur Bildung und Teilhabe bekommen. Diese Leistungen sollen ermöglichen, dass Ihr Kind an kulturellen und bildungsrelevanten Angeboten teilnehmen kann. Mehr dazu finden unter Bildung und Teilhabe.

 

Bundesstiftung Mutter und Kind

 

Wenn Sie ein kleines Einkommen haben und ein Kind erwarten, können Sie auch finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen.

Hier in Cadenberge bei der Diakonie Cuxland ------- Siehe unten


Den Antrag müssen Sie persönlich stellen in einer Schwangerschaftsberatungsstelle. Hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe, wenn Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort einfügen sowie den Beratungsschwerpunkt "Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung Mutter und Kind" auswählen.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Schülerinnen, Schüler und Studierende?

BAföG - das ist nicht nur etwas für Studierende. Auch Schülerinnen und Schüler können finanzielle Unterstützung bekommen, damit sie unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern ihre Ziele für Ausbildung und Beruf erreichen können.

Auf Bafög.de informiert das Bundesbildungsministerium über die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG.

Welche Regelungen und weiteren Angebote gibt es für Familien?

Elternzeit

Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen wollen. Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter Elternzeit.

Mutterschutz

Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Hier erfahren Sie mehr zum Mutterschutz.

 

Familienerholung

Familien brauchen Auszeiten vom Alltag und die Möglichkeit, sich zu erholen. In einer Familienferienstätte finden Familien Angebote, die ihren besonderen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Familienerholung. Beratung und Hilfe auch hierzu hier in Cadenberge bei der

                                      Diakonie Cuxland  -------- Siehe unten

 

Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren

In einer Kur können Sie Kraft für den Alltag tanken und Ihre Gesundheit stärken. Das Müttergenesungswerk bietet Kuren für Mütter, Väter und pflegende Angehörige sowie Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Beratung und Hilfe hierzu hier in Cadenberge bei der

                                    Diakonie Cuxland  --------- Siehe unten.

Pflege

Pflegebedürftige Menschen haben sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Deshalb sind die Angebote an Leistungen zur Hilfe, Betreuung und Pflege, aber auch zur Unterstützung der Angehörigen breit gefächert. Auf Wege zur Pflege finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema Pflege.

Informationen für unseren Landkreis erhalten Sie hier:

 

SENIOREN- UND PFLEGESTÜTZPUNKT IM LANDKREIS CUXHAVEN

 

Der Senioren- und Pflegestützpunkt ist die zentrale Anlaufstelle im Landkreis Cuxhaven für alle Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zu seniorenrelevanten Themen haben oder Informationen sowie eine Beratung zum Thema Pflege wünschen.

Die Beratungen sind trägerunabhängig und kostenfrei.

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Das Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums gesund.bund.de informiert Sie unter anderem zu den Themen Pflegeleistungen und Hilfe für pflegende Angehörige.

Pflege bedeutet einen hohen persönlichen Kraftaufwand. Informationen zu Kuren für Pflegende erhalten Sie hier in Cadenberge bei der Diakonie Cuxland ------- Siehe unten.

 

 

 

Weitere staatliche Leistungen

Es können weitere finanzielle Leistungen für Sie in Frage kommen, von unterschiedlichen Ministerien und mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Hier finden Sie eine Übersicht und Links zu weiterführenden Informationen:

·       Arbeitslosengeld

·       Sozialhilfe/Bürgergeld

·       Wohngeld

·       Mehrbedarfszuschläge für SchwangereAlleinerziehende oder Menschen mit Behinderung

·       Leistungen für Menschen mit Behinderung

·       Hinterbliebenenrente für Witwen und Waisen

·       Rente

Beratungen in Cadenberge bei der Diakonie Cuxland

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21781 Cadenberge, Claus-Meyn-Str. 2 --- Telefon: 04777 8199 --- E-Mail: DW.Land-Hadeln@evlka.de

Website: http://www.diakonie-cuxland.de

Allgemeine Sozialberatung

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Schwangeren- und Schwangerschafts- konfliktberatung

Eine Schwangerschaft bedeutet der Beginn eines neuen und aufregenden Lebensabschnitts und dies kann viele Fragen aufwerfen und auch Unsicherheiten hervorrufen. Vielleicht wünschen Sie sich jemanden, mit dem Sie diese neue Situation besprechen können. Jemanden, der Ihnen zuhört und hilfreiche Tipps für Sie hat?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt auf! Die Beratung umfasst folgende Bereiche:

·       Themen und Fragen, die Sie rund um Schwangerschaft und Geburt beschäftigen

·       Informationen zu und Hilfestellung bei der Beantragung von Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag

·       Beantragung von finanziellen Mitteln bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind“

·       Fragen zu Verhütung und Sexualität

·       Adoption / Vertrauliche Geburt                                                              +

Schwangerschaftskonfliktberatung

Wir sind staatl. anerkannte Stelle

In der Schwangerschaftskonfliktberatung begleiten wir Sie in Ihrer persönlichen Lebenssituation und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung auf dem Weg, der für Sie verantwortbar ist. 

Unsere Beratung ist ergebnisoffen und unabhängig von der Konfession und weltanschaulichen Ausrichtung. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

Wir sind eine staatlich anerkannte Beratungsstelle zur Betreuung der vertraulichen Geburt.

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Schuldenberatung

Schuldnerberater/innen beraten von Überschuldung bedrohte, verschuldete und überschuldete Familien oder

Einzelpersonen und erarbeiten mit ihnen Pläne, um aus der Schuldensituation herauszukommen.

 

Finanzielle Probleme und Schulden sind den meisten Menschen unangenehm. Sie sprechen nicht darüber und bleiben mit ihren Ängsten, Sorgen und Nöten allein. Das muss nicht sein.

Wenn:

·       die Existenz der Familie finanziell gefährdet ist,

·       das Konto gesperrt, die Bankverbindung oder der Kredit gekündigt wurde,

·       Gläubiger Druck ausüben und der Gerichtsvollzieher aus- und eingeht,

·       Lohn oder Gehalt gepfändet wird oder

·       alles gar nicht erst soweit kommen soll,

                                                                               dann bietet die Schuldenberatung der Diakonie Cuxland:

 

·       Information und Beratung

·       Unterstützung bei der Sicherung der Existenzgrundlage (Krisenintervention)

·       Klärung der Ansprüche auf Sozialleistungen

·       Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen

·       Vermittlung von Hilfen zusätzlicher Dienste Hilfe bei der Ermittlung der Ursachen von Überschuldung

·       Entwicklung von Handlungsalternativen und Vermeidungsstrategien

·       Überprüfung von Forderungen

·       Informationen und Maßnahmen zum Schuldnerschutz

·       Erarbeitung realistischer Möglichkeiten zur Schuldenregulierung und Entschuldung

·       Führung von Verhandlungen mit Gläubigern

Unterstützung bei der Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahren

 

U.A.: Klärung der Ansprüche auf Sozialleistungen - Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen - Überprüfung von Forderungen -Führung von Verhandlungen mit Gläubigern

 


Informationen zu Beschwerden gegen Rechtsdienstleister sind seit dem 01.01.2025 zu finden unter:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Rechtsdienstleistungsregister/Rechtsdienstleistungsregister_node.html

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9. Januar 2025

Stefan Freeman (Infodienst Schuldnerberatung), Thomas Seethaler (BAG SB Vorstand)

Im Tatort „Restschuld“ vom 5.1.2024 geht es um Überschuldungssituationen, die in einen Kriminalfall münden. Ein Inkassounternehmen und dessen Mitarbeitende werden als skrupellose Nutznießer von Überschuldungssituationen (Link zu ardmediathek (Stand 5.1.2025)) in der Programmvorschau angekündigt. Die Inkassotätigkeit würde sich übergriffigem Nachdruck und Psychoterror bedienen. Wer als Mitarbeitende*r besonders erfolgreich in der Schuldenbeitreibung (bis zu 8000€ täglich in bar!?) ist, erhält Bonuszahlungen und/oder kann zum „Mitarbeiter*in des Jahres“ gekürt werden. Die von Überschuldung betroffenen Personen berichten von laufenden schriftlichen und telefonischen Kontaktaufnahmen durch das Inkassounternehmen. Gezeigt wird Inkassotätigkeit vor allem am Telefon und im Außendienst. Der Außendienst fährt in auffällig beschrifteten Dienstfahrzeugen vor, es werden Visitenkarten mit Klebeband an der Haustür hinterlassen, der Nachbar wird befragt. Überschuldete Personen und Familien werden fotografisch überwacht und Fotos in der Inkasso-Akte gespeichert – ein eklatanter Datenschutzverstoß, der vom Inkasso-Innendienst lediglich als besonders „gründlicher“ Außendienst bezeichnet wird. Es werden Vorpfändungen ausgebracht, einerseits um im Wettrennen um die Rangfolge möglichst vorne zu sein, andererseits obwohl klar ist, dass die beizutreibende Forderung nachrangig gegenüber einer vorrangigen Bank ist, aber um Druck auf die betroffene Schuldner*in aufzubauen.

Nicht thematisiert werden die Möglichkeiten von Betroffenen oder Schuldnerberatungsfachkräften in Vertretung von Betroffenen, sich gegen unredliche oder rechtswidrige Inkassomaßnahmen zu wehren.

Wie kann solch eine Gegenwehr aussehen?

Es gibt zwei Wege, sich gegen rechtswidrige und/oder unprofessionelle/unlautere Inkassotätigkeiten zu wehren. Hierbei gibt es seit 1.1.2025 ein Änderung zu beachten.

Der Weg über die Inkasso-Aufsicht

Nach dem Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. 2023 I Nr. 64 vom 15.03.2023) wird die Registrierung der und die Aufsicht über die nach dem RDG registrierten Personen ab 01.01.2025 beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zentralisiert. Bis zum 31.12.2024 lag die Zuständigkeit noch bei den Bundesländern. Bereits laufende Verfahren werden ab 2025 durch das BfJ übernommen und fortgeführt. Bis Ende 2024 gab es 32 Aufsichtsbehörden, zum überwiegenden Teil Gerichte, die diese Aufgabe ausführten; in Baden-Württemberg z.B. die Landgerichte Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart. Dies führte immer wieder zu einer uneinheitlichen Entscheidungspraxis. Die Beschwerdeverfahren dauerten zudem in der Regel sehr lange, weil die Aufsichtsabteilungen der Gerichte personell nicht ausreichend ausgestattet waren, oft nur als „Nebenamt“ wahrgenommen wurden und eine hohe personelle Fluktuation beobachtet werden konnte.

Mit der Schaffung einer zentralen Aufsichtsbehörde wurde eine Forderung aus der Schuldnerberatungspraxis, dem Verbraucherschutz und auch der Inkassobranche selbst erfüllt. Die Erwartungen an diese zentrale Inkassoaufsicht sind entsprechend hoch.

Informationen zu Beschwerden gegen Rechtsdienstleister sind seit dem 01.01.2025 zu finden unter:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Rechtsdienstleistungsregister/Rechtsdienstleistungsregister_node.html

Ab dem 01.01.2025 können Beschwerden an das BfJ über das Kontaktformular des BfJ (https://www.bundesjustizamt.de/DE/DasBfJ/Kontakt/Kontakt_node.html) mit dem Betreff „Rechtsdienstleistungsregister“ (Auswahlliste) oder per E-Mail an rdg@bfj.bund.de gerichtet werden.

Da es sich bei den Beschwerden nicht um Beschwerden im juristischen Sinn handelt, sondern um eine Eingabe, kann jedermann/jedefrau – also auch Schuldnerberater*innen – sich jederzeit an das BfJ wenden, um sich dort über unrechtmäßiges Inkassogebahren zu beschweren, auch ohne persönlich beschwert sein zu müssen. Soweit für Eingaben Unterlagen verwendet werden, die personenbezogene Daten von Klient*innen enthalten, sollten diese entweder geschwärzt werden oder eine Einwilligung zur Weitergabe eingeholt werden. In der Regel werden jedoch keine personenbezogenen Daten für eine Eingabe benötigt.

Das BfJ muss die Zuständigkeiten der Zivilgerichte beachten und kann keine materiell-rechtlichen Entscheidungen treffen. (Beispiel: Ob ein Vertrag rechtmäßig war oder nicht und deshalb die Einschaltung des IKUs rechtmäßig war oder nicht). Das BfJ entscheidet nur, ob die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetz eingehalten werden (z.B. Informations- und Darlegungspflichten, korrekte Anwendung der Vergütungsregelungen).

Insbesondere interessiert ist das Bundesamt daran, festzustellen, ob bestimmte Inkassounternehmen schematisch vorgehen und sich in vielen Fällen regelmäßig problematisch verhalten:

Beispiele:

  • Es wird regelmäßig schon im ersten Schreiben 1,3 ohne Begründung verlangt oder
  • es wird im späteren Verlauf der Forderungsbeitreibung die Vergütung auf 1,3 erhöht ohne Begründung,
  • bestimmte Informationspflichten (§ 13 RDG) werden immer wieder nicht eingehalten.
  • es wird im Erstanschreiben 0,9 verlangt und erst drei Seiten später wird auf die Möglichkeit 0,5 hingewiesen.
  • Oder es erfolgt der Hinweis, dass es teurer wird, wenn innerhalb von 14 Tagen nicht gezahlt wird, ohne einen Hinweis darauf, dass erst noch eine weitere Inkassomaßnahme erfolgen muss.

Um solche schematische Vorgehensweisen feststellen bzw. identifizieren zu können, sind unbedingt entsprechende Eingaben und Hinweise notwendig.

Der AK Inkassowatch ist weiterhin an entsprechenden Fallbeispielen und Beschwerden interessiert, die Berater*innen an meldung@inkassowatch.org mailen können. Bei den vorgesehenen regelmäßigen Gesprächen mit dem BfJ werden sie entsprechend eingebracht.

Um sich einen Überblick über die aktuelle Praxis bei Erstanschreiben von Inkassounternehmen an Schuldner*innen zu verschaffen, sammelt der AKI derzeit Beispiele jeder Art solcher Schreiben und bittet diese (geschwärzt) an die oben genannte Mailadresse zu senden.

Der Weg über den Bund Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU)

Mitglieder im BDIU haben sich seit 1.10.2021 zur Einhaltung eines Code of Conducts (CoC – https://www.inkasso.de/code-of-conduct) verpflichtet. In dieser freiwilligen Selbstverpflichtung der Mitgliedsunternehmen des BDIU wird ergänzend zum Gesetz zur Verbesserung der Verbraucherrechte im Inkassorecht (VVInkG) der gesamte Ablauf der Inkassotätigkeit (von der Auftragsannahme bis zum Beschwerdemanagement) aus dem Blickwinkel der Inkassowirtschaft bis ins Detail geregelt.

AK InkassoWatch und BAG Schuldnerberatung kritisieren, dass die freiwilligen Verpflichtungen, die ohnehin nur für Mitgliedsunternehmen Geltung haben, kaum über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. In einzelnen Punkten bleiben sie dahinter sogar zurück.

Dennoch: Stichworte sind u.a. „Achtung der Privatsphäre“, Einhaltung eines (sehr weiten) Zeit Korridors für Telefonkontakte (und Beachtung der Ablehnung von Telefonaten durch Schuldner*innen), „Umgang in wechselseitigem Respekt“, Regelungen des Verhaltens von Inkasso-Außendienstlern. Der Ablauf und die Inhalte der Inkassotätigkeit (Formulierung von Schreiben, Achtung der Vertretungen der Schuldner*innen, Forderungsüberprüfung usw.) ab Übernahme der Forderung sind in insgesamt 79 Paragrafen geregelt. Ab §75 sind Beschwerden geregelt (bei dem die Schuldner*innen kontaktierenden Inkassodienstleistern).

Auch das Verhalten bzw. der Umgang mit Schuldnerberatungsstellen ist ein aktuelles Thema. Immer wieder reagieren Inkassounternehmen nicht oder erst nach mehrmaligem Anmahnen auf Schreiben von Beratungsstellen oder beachten beispielsweise Verjährungseinreden nicht. Viele Beratungsstellen berichten auch, das Schuldner*innen trotzdem parallel weiterhin von Inkassounternehmen angeschrieben werden, obwohl die Beratungsstelle unter Vorlage einer Vertretungsvollmacht bereits Kontakt zum Inkassounternehmen aufgenommen hat. Dies führt immer wieder zu Belastungen des Beratungsverhältnisses und zu langen Verzögerungen.

Der BDIU unterhält selbst eine Beschwerdestelle, über die eine Beschwerde über die Art und Weise der Bearbeitung des Inkassomandats eingereicht werden kann, sofern das betreffende Inkassounternehmen Mitglied des BDIU ist. Evtl. Einwände gegen die Hauptforderung können nicht auf diesem Weg erhoben werden.
Eine Beschwerde, die parallel zu einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingereicht wird, wird nicht bearbeitet – bis die Aufsichtsbehörde entschieden hat. Danach ist eine weitere Bearbeitung der Beschwerde beim BDIU prinzipiell möglich.

Eine Beschwerde beim BDIU kann hier eingereicht werden: https://www.inkasso.de/verbraucher/beschwerdestelle-des-bdiu
Ausdrücklich ist es möglich, auch in Vertretung eine*r Schuldner*in oder als Schuldnerberatung eine Beschwerde einzureichen. Es empfiehlt sich, Unterlagen (auch zur Übertragung an den BDIU als [PDF-]Dateien) vorzubereiten und die Beschwerde vorzuformulieren. Der Aufwand, das Formular auszufüllen, ist dann gering und in wenigen Minuten erledigt.