03. Juni 2023.
Seit Beginn der russischen Invasion im Februar 2022 ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung der Ukraine zur Flucht gezwungen worden. Das UN-Flüchtlingshilfswerk hat knapp 22 Millionen Grenzüberquerungen aus der Ukraine registriert, dazu fünf Millionen Vertriebene innerhalb des Landes. Etwa 8,3 Millionen Menschen aus der Ukraine leben mittlerweile in europäischen Staaten (Stand: 30.05.2023), knapp eine Million in Deutschland. Die Hilfen für die Flüchtlinge sind von Land zu Land unterschiedlich.
Hilfe und Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine in Polen, Tschechien, Österreich, Ungarn, Rumänien und der Schweiz.
Rund zwölf Millionen Menschen sind laut UN-Flüchtlingswerk (UNHCR) seit Kriegsbeginn aus der Ukraine über Polen geflohen,
1,6 Millionen sind demnach dauerhaft in dem ukrainischen Nachbarland geblieben. Registrierte Geflüchtete haben in Polen die Möglichkeit, eine Einmalzahlung von 300 Zloty
zu beantragen, um die wichtigsten Dinge nach ihrer Ankunft zu besorgen. Umgerechnet sind das etwa 66 Euro. Auch Kindergeld in Höhe von 110 Euro pro Kind im Monat kann
beantragt werden.
Der polnische Staat zahlt für die Unterbringung in Sammelunterkünften 40 Zloty, umgerechnet etwa acht Euro, pro Tag und Person für vier Monate. Wer länger dort bleibt,
muss sich zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Danach müssen die Geflüchteten mehr oder weniger auf eigenen Beinen stehen. Bis April 2023 erhielten ukrainische Familien
grundsätzlich eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis mit Verlängerungsoption. Das Gesetz wurde zugunsten der Geflüchteten angepasst. So gelten die Aufnahmegenehmigungen
vorerst bis März 2024. Im nationalen Registersystem haben die Kriegsflüchtlinge einen Sonderstatus. Mithilfe ihrer PESEL-Verwaltungsnummer können sie zum Beispiel ein
Bankkonto eröffnen, arbeiten und haben Zugang zum Gesundheitssystem. Arbeitgeber können ukrainische Angestellte unbürokratisch anmelden. Ungefähr 900.000 Geflüchtete haben
mittlerweile einen Job in Polen gefunden.
Allerdings wurden Vergünstigungen wie eine Finanzhilfe für polnische Familien, die Geflüchtete aufnehmen, oder die kostenfreie Nutzung des ÖPNV inzwischen wieder gekürzt
oder gestrichen. Ab dem 1. Juni kann der ÖPNV nur noch nach und von Städten an der Ostgrenze kostenlos genutzt werden.
In Tschechien sind die Sonderregeln für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 31. März 2024 verlängert worden. Alle, die ihren Schutzstatus behalten wollen, müssen sich online registrieren und ein Visum abholen. Im Gegenzug sind sie kostenlos krankenversichert, können arbeiten, studieren oder in Kitas und Schulen gehen. Das Innenministerium schätzt, dass mehr als 300.000 Ukrainer dauerhaft in Tschechien leben. Mehr als 500.000 haben vorübergehend Schutz erhalten. Die staatlichen Hilfsgelder werden ab Juli 2023 gesenkt. Ukrainische Geflüchtete erhalten dann fünf Monate lang umgerechnet etwa 200 Euro pro Monat, danach nur noch etwa 130 Euro. Wer in einer kostenlosen Sammelunterkunft wohnt, bekommt weniger Geld und muss in Zukunft nach fünf Monaten ausziehen. Der konservative Premier Petr Fiala erhofft sich davon, dass noch mehr Geflüchtete arbeiten gehen.
In Österreich bekommen Menschen aus der Ukraine sowie deren Familienangehörige ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht, derzeit bis 4. März 2024. Es kann nach Angaben der Regierung um maximal ein Jahr verlängert werden. Das Aufenthaltsrecht ermöglicht den Zugang zu Wohnraum, zu medizinischer Versorgung, zum Arbeitsmarkt und zum Bildungssystem. Wer den "Vertriebenen"-Status in Österreich erhalten hat, kann eine Grundsicherung beantragen, für Kinder gibt es zusätzlich das sogenannte Familiengeld von bis zu 165 Euro im Monat pro Kind.
Bei der finanziellen Unterstützung hat es im Dezember 2022 in Österreich noch einmal Anpassungen gegeben. Konkret heißt das der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zufolge: Bei privater Unterbringung gibt es pro Monat bis zu 260 Euro Verpflegungsgeld für Erwachsene und bis zu 145 Euro für Minderjährige. Familien wird ein monatlicher Mietzuschuss in Höhe von bis zu 330 Euro gewährt, bis zu 165 Euro gibt es für Einzelpersonen. Für jedes Schulkind gibt es pro Jahr einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro. Für Kleidung ist eine finanzielle Hilfe in Höhe von 150 Euro pro Person und Jahr vorgesehen. Für neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer gibt es das "Erstankunft Ukraine-Ticket", womit sie innerhalb von einem Tag aus den Nachbarländern nach Österreich einreisen oder auch zu anderen Grenzbahnhöfen mit den ÖBB-Zügen fahren können. Kostenlose ÖPNV-Angebote gibt es nur noch vereinzelt, die meisten sind bereits ausgelaufen.
Ungarn ist
vor allem Transitland für Kriegsflüchtlinge. Es gibt es keine zuverlässigen Daten: Mehr als 2,7 Millionen Menschen aus der Ukraine reisten bislang in Ungarn ein, nur etwa
36.000 blieben länger. Der Flüchtlingsstatus heißt in Ungarn juristisch offiziell "vorübergehender Schutz", ist jedoch nur wenigen bekannt. Viele beantragen stattdessen
jedoch ein gewöhnliches Arbeitsvisum. Beim Flüchtlingsstatus hingegen ist eine Arbeitserlaubnis ohne Einschränkungen inbegriffen. Der "vorübergehende Schutz" war zunächst für ein Jahr gültig und wurde Ende 2022 um ein Jahr
verlängert.
Ukrainische Geflüchtete haben in Ungarn Anspruch auf Unterbringung – oft in Sammelunterkünften. Erwachsene erhalten umgerechnet 61 Euro pro Monat, für Kinder gibt es
monatlich 37 Euro. Wer ein Jobangebot ablehnt, verliert seinen Anspruch. Minderjährige haben Zugang zu Kindergärten und Schulen. Auch im ÖPNV gibt es Ermäßigungsangebote.
Pro Asyl kritisierte die Leistungen als ungenügend.
In Rumänien sind von den insgesamt rund drei Millionen Menschen, die über die ukrainisch-rumänische Grenze geflohen sind, noch etwa 94.000 im Land. Geflüchtete aus der Ukraine genießen in Rumänien ein sogenanntes temporäres Aufenthaltsrecht. Sie müssen keinen Asylantrag stellen, können kostenlos zum Arzt gehen und ihre Kinder auf eine rumänische Schule schicken. Die staatlichen Beihilfen sind seit Mai 2023 gekürzt. Ukrainische Familien erhalten nun vier Monate lang 150 Euro monatlich für eine Unterkunft, Alleinstehende etwas weniger. Hinzu kommen 120 Euro pro Kopf und Monat für Lebensmittel. Vermieter bekommen zudem keine staatlichen Gelder mehr, wenn sie an ukrainische Geflüchtete vermieten. Bisher waren das 10 Euro pro Tag und Person. Die reguläre Sozialhilfe für Erwachsene liegt bei 30 Euro pro Monat. Für Kinder ab zwei Jahren gibt es 40 Euro Kindergeld. Pro Asyl kritisiert die Hürden für Sozialleistungen als zu hoch und die Zahlungen als sehr gering.
Die Schweiz vergibt
den Schutzstatus S an ukrainische Geflüchtete. Die Regelung gilt seit März 2022 und wurde im vergangenen November verlängert, und zwar bis mindestens Anfang März 2024 –
sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht grundlegend verändert. Bisher haben mehr als 80.000 Ukrainer diesen Status in der Schweiz bekommen, 12.000 haben ihn
aber bereits wieder abgegeben, da sie in die Ukraine zurückgekehrt sind. Er beinhaltet den Anspruch auf Unterbringung, finanzielle Unterstützung und medizinische
Versorgung. Betroffene dürfen jederzeit ein- und ausreisen sowie eine Arbeit in der Schweiz annehmen.
Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen kann, erhält Sozialhilfe vom Kanton, dem er oder sie zugewiesen wurde. Diese liegt aber niedriger als für die
einheimische Bevölkerung, nach Angaben der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) zwischen 30 und 60 Prozent. Die Hilfe soll den Grundbedarf des täglichen Lebens decken
und kann in Form von Sachleistungen oder Geld erfolgen. Für die soziale und berufliche Integration der Geflüchteten zahlt der Staat außerdem 250 Franken pro Person und
Monat – vor allem für Sprachkurse.
Die Unterschiede bei der Sozialhilfe sind teilweise extrem – je nach Ort und Art der Unterbringung. Die Kantone bekommen vom Bund pro Flüchtling eine Globalpauschale von rund 1.500 Franken im Monat. Je nach Unterkunft und genutztem Integrationsangebot variiert der Betrag, den die Gemeinden an eine Person weitergeben. Seit dem 10. März gibt es für ukrainische Flüchtlinge, die ein Auto besitzen, eine Sonderregelung: Wenn sie weiter Sozialhilfe beziehen wollen, müssen sie sich von ihrem Pkw trennen.