Finanzen etc.
Asylbewerberleistungsgesetz sichert den Grundbedarf
Asylbewerber erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen: DasAsylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt ihre Versorgung. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andereAusländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.
Folgende Leistungen sind vorgesehen:
Die Grundleistungen werden als Sachleistungen bereit gestellt. Hiervon kann – soweit nötig – abgewichen werden, wenn der Asylbewerber nicht in einerAufnahmeeinrichtung (Gemeinschaftsunterkunft) untergebracht ist. Einzelheiten des Verfahrens regeln die Bundesländer.
Das Diakonische Werk Cuxhaven-Hadeln in Cadenberge
vermittelt finanzielle Hilfen zur Geburt eines Kindes. Der Antrag muß vor der Geburt gestellt werden!
Anschrift:
Diakonisches Werk (Frau Nahrwold)
Claus-Meyn-Str.2
21781 Cadenberge
Tel.: 04777-81299
Bitte telefonisch Termin verabreden!
Broschüre Bundesstiftung Mutter und Kind - deutsch
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Bei der Stelle, die der Asylbewerberin Leistungen zahlt, ist außerdem die Schwangerschaft mitzuteilen. Es werden dann ebenfalls Sonderleistungen gewährt!