Finanzen etc.

Asylbewerberleistungsgesetz sichert den Grundbedarf

Asylbewerber erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen: DasAsylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt ihre Versorgung. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andereAusländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.

Folgende Leistungen sind vorgesehen:

  • Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
  • Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen

Die Grundleistungen werden als Sachleistungen bereit gestellt. Hiervon kann – soweit nötig – abgewichen werden, wenn der Asylbewerber nicht in einerAufnahmeeinrichtung (Gemeinschaftsunterkunft) untergebracht ist. Einzelheiten des Verfahrens regeln die Bundesländer.

Quelle: BAMF ... und klick


  • Bei Schwangerschaft und Geburt erhalten Frauen alle auch für Deutsche üblichen medizinischen Leistungen bei Arzt und Krankenhaus, sämtliche Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind, Hebammenhilfe, Medikamente und Heilmittel.

Das Diakonische Werk Cuxhaven-Hadeln in Cadenberge

vermittelt finanzielle Hilfen zur Geburt eines Kindes. Der Antrag muß vor der Geburt gestellt werden!

Anschrift:

Diakonisches Werk (Frau Nahrwold)

Claus-Meyn-Str.2

21781 Cadenberge

Tel.: 04777-81299

 

Bitte telefonisch Termin verabreden!

 

Broschüre Bundesstiftung Mutter und Kind - deutsch

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Broschüre Bundesstiftung Mutter und Kind - arabisch

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Broschüre Bundesstiftung Mutter und Kind -

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Bei der Stelle, die der Asylbewerberin Leistungen zahlt, ist außerdem die Schwangerschaft mitzuteilen. Es werden dann ebenfalls Sonderleistungen gewährt!