Der Bundestag hat das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz beschlossen.
Das Gesetz sieht insbesondere Veränderungen bei der Durchsetzung von Einreise- und Aufenthaltsverboten sowie der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern vor.
Es enthält darüber hinaus Regelungen zur Entlastung der Ausländerbehörden sowie zur Verschärfung des Asylrechts, insbesondere mit Blick auf Folgeantragsteller. In das Gesetz aufgenommen wurden auch erst nachträglich in der Form von Formulierungshilfen in das Verfahren eingebrachte Änderungen im Beschäftigungsrecht für Asylsuchende und Geduldete sowie im Asylbewerberleistungsgesetz. Der Zeitraum für den Bezug von Grundleistungen wird von 18 auf 36 Monate verdoppelt. Für Leistungsberechtigte, die die Wartezeit von 18 Monaten bereits erfüllen, ist Bestandsschutz vorgesehen. Der Bundesrat wird sich mit dem Gesetz voraussichtlich anlässlich seiner Sitzung am 2.2.2024 befassen. Sein Inkrafttreten ist überwiegend für den Tag nach der sich anschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt vorgesehen.
Hier geht´s zu einer Zusammenfassung © Deutscher Städtetag vom 19.1.2024 ... Klick mich