Finanzen etc.
Asylbewerberleistungsgesetz sichert den Grundbedarf
Asylbewerber erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt ihre Versorgung. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andereAusländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.
Folgende Leistungen sind vorgesehen:
Die Grundleistungen werden als Sachleistungen bereit gestellt. Hiervon kann – soweit nötig – abgewichen werden, wenn der Asylbewerber nicht in einerAufnahmeeinrichtung (Gemeinschaftsunterkunft) untergebracht ist. Einzelheiten des Verfahrens regeln die Bundesländer.
Quelle: BAMF
Das Diakonische Werk Cuxhaven-Hadeln in Cadenberge
vermittelt finanzielle Hilfen zur Geburt eines Kindes. Der Antrag muß vor der Geburt gestellt werden!
Anschrift:
Diakonisches Werk (Frau Nahrwold)
Claus-Meyn-Str.2
21781 Cadenberge
Tel.: 04777-81299
Bitte telefonisch Termin verabreden!
Broschüre Bundesstiftung Mutter und Kind - deutsch
Bei der Stelle, die der Asylbewerberin Leistungen zahlt, ist außerdem die Schwangerschaft mitzuteilen. Es werden dann ebenfalls Sonderleistungen gewährt!