Mit der Gewährung des Bedarfs soll Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Daher wird ein Höchstbetrag von bis zu 15,00 € im Monat für folgende Bedarfe anerkannt:
-
Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel und Geselligkeit
-
Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B.
Musikunterricht)
-
vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
-
Teilnahme an Freizeiten