Schöffen (von althochdeutsch sceffino, der Anordnende) sind in Deutschland  ehrenamtliche Richter, die im Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken.


Durch Beteiligung von Schöffen in Gerichtsverfahren soll das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden. Sie sind ein sichtbarer Ausdruck der Volkssouveränität und sollen zu einer Qualitätssicherung der Rechtsprechung beitragen und ein Instrument zur Rechtserziehung des Volkes darstellen. Ob diese Ziele noch erreicht werden, wird in der aktuellen Fachliteratur teilweise angezweifelt.
Dennoch ist die Beteiligung von Schöffen ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates, da sie ein Bindeglied zwischen Staat und Bürger schaffen können. Dementsprechend erfüllt der Schöffe eine verantwortungsvolle Aufgabe.

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Bundeskabinett berät Ausschluss rechtsextremer Schöffen

Schöffen spielen bei Gericht eine wichtige Rolle. Immer öfter sind Rechtsextremisten darunter. Um das zu verhindern, soll nun das Richtergesetz geändert werden. Überlegungen aus den Ländern, etwa auch EU-Ausländer als Schöffen zuzulassen, sind dabei noch nicht berücksichtigt.                                                                      © Migazin-Hier der vollständige Bericht und mehr

 Donnerstag, 13.07.2023

 

Damit Extremisten nicht als Schöffen über Schuld und Strafmaß mitentscheiden dürfen, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Richtergesetz ändern. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett an diesem Donnerstag beraten und beschlossen.

Bislang sind vom Schöffenamt nur Menschen ausgeschlossen, die „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen“ oder wegen einer Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit als nicht geeignet gelten. Laut der Kabinettsvorlage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, darf künftig zusätzlich nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.

 

Baden-Württemberg hat Regelung beschlossen

Der Deutsche Richterbund hatte in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf erklärt: „Die dritte Staatsgewalt kann ihre Aufgabe im gewaltengeteilten Rechtsstaat nach dem Grundgesetz nur sachgerecht erfüllen, wenn die Richter auch persönlich die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.“ Dies gelte für Berufsrichter und Ehrenamtliche gleichermaßen.

Der Landtag in Stuttgart hatte am Mittwoch mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD und FDP mit Blick auf die demnächst anstehende Schöffenwahl bereits eine solche Regelung für Baden-Württemberg beschlossen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen.

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Leichtere Entfernung aus dem Richteramt

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Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht neben der Vorschrift zur Verfassungstreue der Schöffen auch eine Regelung vor, die es leichter machen soll, Berufsrichter bei schuldhaftem Fehlverhalten außerhalb des Dienstes in den Ruhestand zu versetzen. In dem entsprechenden Paragrafen des Richtergesetzes soll klargestellt werden, dass dieser Schritt parallel zu einem Disziplinarverfahren gegen den Richter oder die Richterin vollzogen werden kann. (dpa/mig)