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Wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge umbenannt in "Bundesamt gegen Migration und Flüchtlinge"?

Eigentlich heißt die Behörde, die Bamf-Chef Sommer leitet, Bundesamt FÜR Migration und Flüchtlinge.

Jetzt fordert Sommer aber eine Politik GEGEN Asyl.

Chef vom Bundesamt FÜR Flüchtlinge – GEGEN Asyl

Eigentlich heißt die Behörde, die Bamf-Chef Sommer leitet, Bundesamt FÜR Migration und Flüchtlinge. Jetzt fordert Sommer aber eine Politik GEGEN Asyl. Grüne und Linke fordern seinen Rücktritt.

Dienstag, 01.04.2025, Leider kein Aprilscherz

Innenpolitiker von Grünen und Linken fordern den Rücktritt des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer. Hintergrund ist, dass er sich für einen radikalen Kurswechsel in der Asylpolitik ausgesprochen hat – weg von der Prüfung individueller Asylanträge, hin zu humanitären Aufnahmen über Kontingente.

Das Bamf untersteht dem Bundesinnenministerium. Die geschäftsführende Ministerin Nancy Faeser (SPD) macht sich die Aussage von Sommer bei einer Pressekonferenz zu Migrationsfragen zwar nicht zu eigen. Personelle Konsequenzen kündigt sie aber nicht an. Auf die Frage eines Journalisten, ob sie mit dem Behördenchef über seinen Vorschlag sprechen wird, antwortet Faeser lediglich: „Ich spreche immer mit Herrn Sommer.“ Von seinem Vorschlage halte Faeser aber nicht viel. „Das Asylrecht steht für die SPD nicht zur Disposition.“

Ihr Parteikollege, der Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner, sagt derweil dem „Handelsblatt“: „Solche öffentlichen Äußerungen eines Behördenchefs widersprechen seiner Verantwortung, verletzen mutmaßlich die Dienstpflichten und ziehen in der Regel personelle Konsequenzen nach sich.“

Bamf-Präsident hielt Vortrag nach eigener Aussage als Privatperson

Sommer hatte am Montag bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung gesagt, es sei falsch, am individuellen Asylrecht festzuhalten und auf positive Effekte der beschlossenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu hoffen. Sinnvoller wäre es nach seinen Worten, das aktuelle System durch humanitäre Aufnahmen „in beachtlicher Höhe“ zu ersetzen. Neben humanitären Gesichtspunkten könne hier auch die Integrationsfähigkeit des Arbeitsmarkts eine Rolle spielen.

Wer dennoch unerlaubt nach Deutschland einreise, hätte dann keine Aussicht mehr auf ein Bleiberecht. Sommer, der CSU-Mitglied ist und vor seiner Bamf-Amtsübernahme als Hardliner in Asylfragen galt, hatte zu Beginn seiner Rede betont, nicht als Bamf-Präsident zu sprechen, sondern seine „persönliche Einschätzung“ und eine Zusammenfassung seiner Erfahrungen zu präsentieren.

Grünen-Politiker halten Sommer für „nicht tragbar“

„Dass ein Präsident einer deutschen Bundesbehörde geltendes deutsches Recht und das Völkerrecht infrage stellt, ist für einen Rechtsstaat nicht tragbar“, sagt die Migrationsexpertin der Grünen-Fraktion, Filiz Polat. „Bamf-Präsident Sommer hat sich mit seinen Äußerungen zur Abschaffung des individuellen Asylrechts und dem Vorschlag, die Genfer Flüchtlingskonvention zu verändern, für den Rücktritt qualifiziert.“

Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger (Linke) kritisiert als Fehler, dass Faeser den von ihrem Amtsvorgänger Horst Seehofer (CSU) 2018 eingesetzten Bamf-Präsidenten nicht bei ihrem Amtsantritt abgezogen hat. „Wer als Behördenchef die Kernaufgabe seines eigenen Amtes, individuelle Asylprüfungen vorzunehmen, für unzeitgemäß, überflüssig oder gar falsch hält, sollte von seinem Posten zurücktreten.“ Die Grünen-Politikerin Lamya Kaddor nannte Sommers Ideen abenteuerlich.

Noch deutlicher reagierte die Organisation Pro Asyl auf Sommers Vorschlag: „Wenn ausgerechnet der Leiter einer der größten Asylbehörden der Welt das Asylrecht abschaffen will, sollte er seinen Hut nehmen“, sagte Geschäftsführer Karl Kopp.

„Vorauseilender Gehorsam“?

Der Grünen-Vorsitzende Felix Banaszak sagte, dass sich der Präsident des Bamf „als vermeintliche Privatperson auf einer Veranstaltung einer CDU-nahen Stiftung hinsetzt und ein so hohes Gut wie das Grundrecht auf Asyl infrage stellt und unsere Rechtsordnung angreift, ist mit seinem Amt nicht zu vereinbaren“. Womöglich habe Sommer dies mit Blick auf einen vermuteten Wechsel des Innenministeramts zur CDU/CSU „im vorauseilenden Gehorsam“ getan.

Tatsächlich kam der von Sommer vorgeschlagene Kurswechsel beim Parlamentarischen Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), gut an. „Dass ich diesem Vorschlag gegenüber eine gewisse Sympathie habe, das kann man schon daran sehen, dass ich diesen Vorschlag auch schon einmal unterbreitet habe“, sagte er bei RTL/ntv. In den laufenden Koalitionsverhandlungen habe man darüber aber nicht gesprochen. (dpa/mig)




 

Das Schachturnier am 22. März im Gemeindehaus war ein voller Erfolg.

Es nahmen nicht nur Kinder aus Cadenberge, sondern z.B. auch aus der Schach-AG der Grundschule Wingst  und sogar aus Cuxhaven teil.

 

Hier geht´s zu mehr Fotos

© Alle Fotos hat - Ruslan - unser Fotograf aus der Ukraine gemacht

Vielen Dank dafür!

 

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Bundesamt für  Migration und Flüchtlinge:

Steht jetzt die Umbenennung in "Bundesamt gegen  Migration und Flüchtlinge" an?




Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD
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Die CDU/CSU und die SPD haben sich auf ein Sondierungspapier geeinigt. Dieses kann hier heruntergeladen werden: https://t1p.de/7z60p.
Eine Kurzzusammenfassung der Inhalte ist hier zu finden: https://t1p.de/wy9dsv und hier: https://t1p.de/duvpb.

Eine erste Kritik findet sich in der taz unter dem Titel:
„Auf dem Rücken der Schwächsten“ – Auf den ersten Blick konnte die SPD einiges durchsetzen, wie den Mindestlohn von 15 Euro. Doch das täuscht, und der Preis ist hoch: Solidarität muss dran glauben.

Mehr dazu: https://t1p.de/eos0d.


Zum Bürgergeld wird Folgendes gesagt:

  • Umbenennung des Bürgergeld-Systems in eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende (187).

  • Für Menschen, die arbeiten können, gilt wieder der Vermittlungsvorrang. Diese Personen müssen schnellstmöglich in Arbeit vermittelt werden (180).

     

  • Vermittlungshürden werden beseitigt, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärft (194).

     

  • Bei Arbeitsfähigen, die wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, werden die Grundsicherungsleistungen vollständig entzogen. Gleichzeitig wird dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt (196).

     

  • Großangelegter Sozialleistungsmissbrauch, sowohl im Inland als auch durch im Ausland lebende Personen, soll beendet werden (199).

     

  • Härteres Vorgehen gegen diejenigen, die illegale Beschäftigung betreiben oder „schwarz“ arbeiten (200).

     

  • Zusammenführung von Wohngeld und Kinderzuschlag (204).

     

  • Leistungen und Beratung aus einer Hand (206).

     

  • Digitalisierung der Prozesse (206).

  

Kurze Bewertung: Damit erfolgt faktisch die Rückkehr zu Hartz IV.

Ein vollständiger Leistungsentzug bei Arbeitsverweigerung ist verfassungswidrig. Die Union und die SPD planen an dieser Stelle einen Verfassungsbruch, denn das Bundesverfassungsgericht hat Sanktionen auf maximal 30 % des Regelsatzes begrenzt.

Die Aussage „Mitwirkungspflichten werden verschärft“ lässt vermuten, dass neben Sanktionen weitere Verpflichtungen und Kürzungen für die Betroffenen geplant sind.

Die Formulierung „Leistungen und Beratung aus einer Hand“ bedeutet offenbar die Abschaffung der Finanzierung unabhängiger Sozialberatung durch NGOs, Wohlfahrts- und Sozialverbände. Dies stellt einen weiteren Frontalangriff auf Leistungsbeziehende dar und erinnert gefährlich an die Kleine Anfrage der Union mit 551 Fragen zur Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen – einen Tag nach der Bundestagswahl.

Im Papier sind keinerlei Verbesserungen zu finden:
Keine höheren Wohnkostenübernahmen, keine besseren Integrationsleistungen, keine Fördermaßnahmen bei Arbeitsaufnahme, keine einmaligen Beihilfen für größere Anschaffungen (z. B. Brillen, Kühlschränke, digitale Endgeräte für arme Haushalte). Auch von bedarfsdeckenden Regelleistungen ist keine Rede.

Für die Union war dieses Ergebnis zu erwarten – für die SPD ist es eine Blamage.
Arme, Ältere, Kranke, Pflegende und Alleinerziehende werden mit diesen Plänen de facto abgeschrieben.

Das Sondierungspapier beinhaltet zudem faktisch die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl. Die Bedingungen für den Verbleib in Deutschland und der EU werden weiter verschärft.

Fehlende Maßnahmen gegen Rechtsextremismus

Vor wenigen Tagen hat ein Rechtsextremist in Mannheim eine Gewalttat mit zwei Toten verübt.
Die Zahl rechtsextremer Straftaten hat im Jahr 2024 einen neuen Höchststand erreicht: 33.963 Delikte, das sind fast 3.000 Neonazi-Straftaten pro Monat.

Doch im Sondierungspapier von SPD und Union gibt es kein einziges Wort zur Bekämpfung von Rechtsextremismus.

Auch ein mögliches und notwendiges AfD-Verbot wird nicht thematisiert.

© www.harald-thome.de



Anmerkungen an die vermutlich zukünftigen Koalitionäre © www.harald-thome.de                                              
23.3.25
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A. Unmittelbare Änderungen im SGB-II-Recht

Zwischen Union und SPD steht die Bildung einer Regierungskoalition an. Ich möchte in diesem Zusammenhang die wichtigsten sozialrechtlich notwendigen Änderungen aufzeigen. Wenn die SPD noch einen Hauch von Sozialdemokratie in sich trägt, sollte sie sich diese Punkte genau anschauen.

  1. Anpassung der Regelleistungen im SGB II / SGB XII / AsylbLG
    Die Regelleistungen müssen angepasst werden. Hier empfiehlt sich die fundiert erarbeitete Höhe von 813 €, die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband vorgeschlagen wurde.

  2. Änderungen bei den Wohnkosten
    Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die Grundsicherungsleistungen erhalten, noch aus ihren Regelleistungen Mietkosten draufzahlen müssen. Dadurch wird das eigentlich unverfügbare Existenzminimum unterschritten. Konkrete Vorschläge hierzu finden sich unter: https://t1p.de/ygzhc (unter Punkt 2).
    Zudem sollte die Haushaltsenergie aus den Regelleistungen herausgenommen und den Kosten der Unterkunft (KdU) zugeordnet werden.

  3. Schaffung einer Anspruchsgrundlage für kostenintensive einmalige Bedarfe
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat 2014 die Schaffung zusätzlicher einmaliger Beihilfen gefordert. 2021 wurden diese zwar gesetzlich normiert, jedoch wird in den Weisungen der Fachaufsichtsbehörden ihre Anwendung untersagt. Es muss eine klare gesetzliche Regelung geben, die diese einmaligen kostenintensiven Beihilfen nicht nur ausnahmsweise, sondern regelmäßig zulässt.

  4. Begrenzung von Sanktionen auf maximal 30 Prozent
    Wenn Sanktionen als geeignetes Mittel angesehen werden – was sie meiner Meinung nach nicht sind –, dann müssen sie gemäß dem Urteil des BVerfG auf maximal 30 Prozent begrenzt werden. Zudem dürfen sie nicht die Kosten der Unterkunft (KdU) oder die Krankenversicherung einbeziehen.

  5. Änderungen bei der vorläufigen Zahlungseinstellung und Entziehung von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung
    Jobcenter wenden regelmäßig und in vielen Fällen rechtswidrig die vorläufige Zahlungseinstellung an. Dies stellt faktisch eine 100-Prozent-Sanktion bei Unklarheiten dar. Gleichzeitig werden Leistungen von Jobcentern und Sozialämtern wegen geringfügiger Verstöße gegen Mitwirkungspflichten versagt oder entzogen. Diese Verwaltungspraxis muss korrigiert werden.

  6. Bürokratieentlastung im Sozialrecht
    Der Verein Tacheles hat dazu umfangreiche Vorschläge im Rahmen der Stellungnahme zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Ich möchte mich hier auf die dortigen Vorschläge unter Punkt B beziehen: https://t1p.de/6aizv.

  7. Schaffung einer bürgerfreundlichen Verwaltung durch analoge Zugänge
    Die Bundesagentur für Arbeit (BA) baut ihre Angebote im SGB II weitgehend auf digitale Dienste um – mit einer Beschränkung der persönlichen Erreichbarkeit, fehlender E-Mail-Kommunikation und kaum möglichen Telefonaten.
    Dadurch werden benachteiligte Bürger*innen ausgeschlossen und die Zusammenarbeit mit Dritten gemäß § 17 Abs. 3 SGB I erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht. Daher braucht es klar definierte Regelungen für die analoge Kommunikation.

  8. Einführung eines Rechtsanspruchs auf behördenunabhängige Beratung
    Sozialleistungsträger sind gemäß § 14 SGB I zu einer proaktiven und umfassenden Sozialberatung verpflichtet. Diese wird jedoch in der Praxis von den Behörden nur selten oder gar nicht erbracht.
    Da zudem Einsparungen im Sozialbereich geplant sind und behördliche Beratung häufig zulasten der Leistungsbeziehenden geht, ist eine öffentlich finanzierte, behördenunabhängige Sozialberatung unabdingbar.                  ___________________________________________________________________________________________________________________  

Unglaublich

Streichung der Integrationskurse speziell für Frauen und Eltern zum 1. Mai 2025

– Ein Rückschlag für die Bildungsgerechtigkeit

Ein Kommentar von Ina Schmidbauer, GF-H Bildungsberater*in bei der AWO Stuttgart

 

Im Beratungsalltag des Garantiefonds Hochschule erleben wir ratsuchende Frauen, die besonders motiviert und zielstrebig sind und ihren Kindern ein Vorbild sein möchten. Meist haben sie in ihrem Herkunftsland bereits studiert. In Deutschland möchten sie ihre Qualifikationen erweitern, um ihre Familien zu unterstützen und als akademische Fachkraft ein voll integrierter Bestandteil unserer Gesellschaft zu werden. Die Teilnahme an Integrationskursen ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Für das Jahr 2025 ist aufgrund von Sparmaßnahmen die Streichung der Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskursen vorgesehen. Dies hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der fünften Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung1 vom 27. November 2024 bekannt gegeben. Laut Information des BAMFs an die Sprachkursträger tritt die Streichung zum 1. Mai 2025 in

Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine neuen Kurse für die betroffenen Zielgruppen mehr beginnen.

Aus der Erfahrung des Beratungsalltags des Garantiefons Hochschule wissen wir, dass die geplanten Kürzungen zu mehr Bildungsungleichheit und langfristigen gesellschaftlichen Problemen führen werden. Gerade diese speziellen Integrationskurse sind besonders wichtig, um Ungleichheiten abzufedern. Geflohene Frauen und Familien mit Kindern stehen vor enormen Herausforderungen, wenn es keine Integrationskurse gibt, die eine Kinderbetreuung beinhalten. In der Regel sind es dann die Mütter, die auf den Integrationskurs verzichten müssen, was oftmals bereits bestehende Bildungsungleichheiten weiter verstärkt.

Doch diese Kurse sind weit mehr als eine Sprachförderung. Sie vermitteln essenzielle Kenntnisse über das deutsche Schulsystem, Elternabende und spezifische Herausforderungen von Familien. Damit profitieren nicht nur die Eltern, sondern auch ihre in Deutschland aufwachsenden Kinder. Die Streichung dieser Kurse steht somit im direkten Widerspruch zum Ziel der Integration.

Besonders betroffen sind Geflüchtete aus der Ukraine. 60 % der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland sind Frauen, 27 % sind minderjährig. Die Streichung dieser Integrationskurse stellt für sie ein weiteres Hindernis in ihrer Bildungsbiografie

dar. Integrationskurse, die Deutschkenntnisse bis zum Niveau B1 vermitteln, sind darüber hinaus ein wichtiges Sprungbrett für die akademische Aus- und Weiterbildung von Zugewanderten in Deutschland, auf dem auch der Garantiefonds Hochschule (GF-H)

aufbaut. Die GF-H geförderten Sprachkurse beginnen mit Niveau B2 und bereiten Geförderte auf ein Studium an einer deutschen Hochschule vor. Im Jahr 2024 konnten58,4 % der GF-H Förderungen an Frauen vergeben werden. Die über den Garantiefonds

Hochschule finanzierten Sprachkurse sind ein essenzieller Schritt auf dem Weg zum Studium. 58,1% der Ratsuchenden, die mithilfe der GF-H Förderung 2024 ein Studium begonnen haben, sind Frauen. Ohne Eltern- und Frauenintegrationskurse fehlt der erste notwendige Baustein für diesen Weg. Die Streichung von Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskursen wird sich unmittelbar auf den Anteil der geflohenen Frauen mit deutschem Studienabschluss auswirken – mit dem Ergebnis, dass weniger Frauen in Deutschland ihr Studium abschließen können.   © 21.2.2025

 



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Internetseite:


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Veranstaltungen/Gruppen der Bürgerinitiative ´Cadenberge Hilft` 

(Zum vergrößern jeweils auf den Termin klicken!)



 

 

 

 

 

 

 

 

 Wir brauchen endlich 

 

FRIEDEN

 

 

 

Migrationsberatung für Cadenberge und Umgebung:

 

Frau Silvia Burianova ist ab sofort von Montag bis Donnerstag im Rathaus Cadenberge ansprechbar.

Sprechzeiten sind dort von 08:00-13:00 Uhr.

Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Rathaus Cadenberge, Am Markt 1, 21781 Cadenberge   

Tel: 04777 801132 + 015780609808.

E-Mail: migrationsberatung.hadeln@paritaetischer.de

 

 Sprechstunde für PatInnen in Cadenberge:

Jeden ersten Montag im Monat, Rathaus Cadenberge, 19.00, nicht aber an Feiertagen!

 

 

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Migrationsberatung für Otterndorf und Umgebung:

 

 Soziale Flüchtlingshilfe für Otterndorf und Umzu: 

Frau Jedixa Carvajal Diaz

Im Bürgerbüro - Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf

0175-2842925

E-Mail: Jedixa.diaz@sglandhadeln.de

 

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Migrationsberatung für Lamstedt und Umgebung:

 

Frau Hadil Abu Qasem ist für die Flüchtlingshilfe in Lamstedt und Umzu tätig.

Sie erreichen sie:

Montag, Dienstag und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr (telefonisch und per E-Mail)

Mittwoch und Donnerstag: 09:00- 13:00 Uhr  (im Rathaus in Lamstedt)

 

 

Rathaus Lamstedt, Schützenstraße, 21769 Lamstedt

Tel.: 015221889428

E-Mail: Integration@boerde-lamstedt.de

 

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Aktuelle Sprachkurse/Integrationskurse . (Stand 30.1.2025)

... Klick mich

 

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Garten der Hoffnung – Gemeinschaftsgarten Otterndorf –

Interkultureller Garten

 21762 Otterndorf, Im Kleingartenverein am Bahnhof Otterndorf, hinter dem Friedhof

 

Der Garten ist zentraler Treffpunkt für Geflüchtete, die hier heimisch werden wollen und für Menschen, die hier schon leben. Hier können sie sich begegnen, austauschen, kennenlernen und gemeinsam Spaß am Gärtnern haben. Gefördert werden Eigeninitiative, Selbstorganisation und Wissensaustausch sowie Integration von Menschen ungeachtet ihrer Herkunft.                                                                        E-Mail: maria.jarowoy@ewetel.net - Tel.: 0160-8910874

Fahrradwerkstatt Otterndorf

Wegen Fahrrädern melden Sie sich bitte auch unter Tel.: 0160-8910874oder samstags im Gemeinschaftsgarten 

 


 

 

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Die großen Irrtümer (Unwahrheiten)beim Bürgergeld

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Sexuelle Belästigung 









Karte flüchtlingsfeindlicher Vorfälle - immer aktualisiert

Die gemeinsame Chronik der Amadeu Antonio Stiftung und PRO ASYL dokumentiert Übergriffe und Demonstrationen gegen Geflüchtete und ihre Unterkünfte. Die Datengrundlage der Chronik sind öffentlich zugängliche Berichte in Zeitungsartikeln, Pressemitteilungen der Polizei sowie Meldungen lokaler und regionaler Register- und Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.

Die Dokumentation unterscheidet folgende Vorfälle bzw. Arten von Übergriffen: Brandanschläge (auf Asylunterkünfte oder Einrichtungen, die sich unmittelbar für Geflüchtete engagieren), rechte Kundgebungen/Demonstrationen, "Sonstige Angriffe" (z.B. Böller- oder Steinwürfe, rechte Schmierereien etc.) sowie Körperverletzungen.

Tätliche Übergriffe/Körperverletzungen werden in dieser Dokumentation nur dann aufgenommen, wenn der Status der Betroffenen als Geflüchtete bestätigt ist. Das Ausmaß an rasstisch motivierten Angriffen (unabhängig vom Status der Betroffenen) ist jedoch um ein Vielfaches höher und wird in dieser Chronik nicht erfasst. Auch können Übergriffe, die jenseits der angegebenen Kategorien verübt werden, unabhängig ihrer Schwere zwar
unter Umständen im Text erwähnt, nicht jedoch in die entsprechende Zählung der Chronik einbezogen werden. Darunter fallen z.B. Übergriffe auf Unterstützer_innen von Geflüchteten. In beiden Fällen geben die Zählungen verschiedener Opferberatungsstellen Auskunft.

Rechte Demonstrationen und Kundgebungen können aufgrund des aktuellen Außmaßes nicht vollständig in der Chronik abgedeckt werden. Auch hier sind die realen Zahlen weitaus höher als in der Chronik abgebildet. Die Chronik beschränkt sich seit Januar 2016 auf Demonstrationen, bei denen es zu justiziablen Vorfällen kam (nicht-angemeldete Demonstration, Volksverhetzung, Angriffe auf Gegendemonstrant_innen, Presse, Polizei etc.). In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Vorfälle in mehreren Kategorien gezählt werden, etwa wenn aus einer nicht angemeldeten Demonstration heraus Angriffe begangen werden.

Hier geht es zurück zur Chronik.

Wir danken allen Personen, Firmen und Institutionen, die unsere Arbeit unterstützen, zum Beispiel:
Jimdo GmbH, dem Anbieter von WYSIWYG-Website-Baukästen und Internet-Dienstleistungen; Samtgemeinde Land Hadeln; Land Hadeln Hilft e.V.; Kinderliedermacher Rolf Zuckowski, Hamburg; Diakonie Cuxland, Kirchenkreis Land Hadeln, Otterndorf; Myrtel Team -Lehrer entwickeln für Kinder GmbH&Co. KG,Hamburg; Ev. Kirchengemeinde Cadenberge; Gemeinde Cadenberge, Caritas Cuxhaven; Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung,30169 Hannover; Lions Club Cuxhaven Leuchtfeuer, 27474 Cuxhaven; Rotary Club Otterndorf-Land Hadeln; Den großzügigen Spendern von der SPD, Ortsverein Am Dobrock jetzt Land Hadeln und ebenfalls der Partei Die Grünen, Ortsverband Hadeln-Dobrock für die finanzielle Unterstützung; Daniel Schneider, SPD; BBW (Berufsbildungswerk) Cadenberge/Stade gGmbH, Cadenberge; Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Hannover; Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven; Bundeszentrale für politische Bildung,53113 Bonn; Schule Am Dobrock, Cadenberge; DRK-Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Land Hadeln e. V., Otterndorf; Stiftungen helfen!, Hannover; Berufsbildende Schulen, Cadenberge; und Diversen Geschäftsleuten aus Cadenberge und Umgebung; Dr. Julia Verlinden, Bündnis90/Die Grünen im Bundestag, für die Einladung von 30 Flüchtlingen und Pat*innen in den Bundestag nach Berlin; und allen weiteren Unterstützern unserer Arbeit, die hier nicht extra genannt werden (möchten)...

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„Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt,

sollt ihr ihn nicht unterdrücken.

Der Fremde, der sich bei euch aufhält,

soll euch wie ein Einheimischer gelten

und du sollst ihn lieben wie dich selbst;

 

denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen.“

3.Mose 19,33-34

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