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Webinar zum Sea-Watch 5 Jubiläum –
Ein Jahr auf See:
Unsere Crew nimmt Euch mit an Bord
Hallo,
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Veranstaltungen/Gruppen der Bürgerinitiative ´Cadenberge Hilft`
(Zum vergrößern jeweils auf den Termin klicken!)
Migrationsberatung für Cadenberge und Umgebung:
Frau Silvia Burianova ist ab sofort von Montag bis Donnerstag im Rathaus Cadenberge ansprechbar.
Sprechzeiten sind dort von 08:00-13:00 Uhr.
Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Rathaus Cadenberge, Am Markt 1, 21781 Cadenberge
Tel: 04777 801132 + 015780609808.
E-Mail: migrationsberatung.hadeln@paritaetischer.de
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Migrationsberatung für Otterndorf und Umgebung:
Soziale Flüchtlingshilfe für Otterndorf und Umzu:
Frau Jedixa Carvajal Diaz
Im Bürgerbüro - Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf
0175-2842925
E-Mail: Jedixa.diaz@sglandhadeln.de
Sprechstunde für PatInnen in Cadenberge:
Jeden ersten Montag im Monat, Rathaus Cadenberge, 19.00, nicht aber an Feiertagen!
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Migrationsberatung für Lamstedt und Umgebung:
Frau Hadil Abu Qasem ist seit dem 1.3.2024 für die Flüchtlingshilfe in Lamstedt und Umzu tätig.
Sie erreichen sie am
Mittwoch von 8.00 -12.00 Uhr und am
Donnerstag von 14.00 - 18.00
im Rathaus in Lamstedt.
Rathaus Lamstedt, Schützenstraße, 21769 Lamstedt
Tel.: 015221889428
E-Mail: Integration@boerde-lamstedt.de
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Garten der Hoffnung – Gemeinschaftsgarten Otterndorf –
Interkultureller Garten
21762 Otterndorf, Im Kleingartenverein am Bahnhof Otterndorf, hinter dem Friedhof
Der Garten ist zentraler Treffpunkt für Geflüchtete, die hier heimisch werden wollen und für Menschen, die hier schon leben. Hier können sie sich begegnen, austauschen, kennenlernen und gemeinsam Spaß am Gärtnern haben. Gefördert werden Eigeninitiative, Selbstorganisation und Wissensaustausch sowie Integration von Menschen ungeachtet ihrer Herkunft. E-Mail: maria.jarowoy@ewetel.net - Tel.: 0160-8910874
Wegen Fahrrädern melden Sie sich bitte auch unter Tel.: 0160-8910874oder samstags im Gemeinschaftsgarten
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Bundessozialministerium Mittwoch, 30.10.2024
Monatliche Leistungen für Asylbewerber werden 2025 gekürzt
Asylbewerber bekommen für ihren Lebensunterhalt bei Bedarf Sach- oder Geldleistungen. Die Sätze dafür werden jedes Jahr angepasst – diesmal nach unten. Wie viel genau gekürzt wird, wurde jetzt bekanntgegeben.
Asylbewerber in Deutschland erhalten im kommenden Jahr weniger Geld für ihren Lebensunterhalt. Jetzt wurden konkrete Zahlen bekannt: Die monatlichen Bedarfssätze sinken je nach Alter, Wohn- und Familiensituation zum Jahreswechsel um 13 bis 19 Euro im Monat. Die neuen Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden am Dienstag vom Bundessozialministerium im Gesetzblatt veröffentlicht.
Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, erhalten demnach künftig 441 Euro im Monat – bislang lag der Satz bei 460 Euro. Für Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, oder Asylbewerber in Sammelunterkünften sinkt der monatliche Betrag von 413 auf 397 Euro. Für jugendliche Asylbewerber zwischen 14 und 17 Jahren sinkt der Satz im nächsten Jahr um 17 Euro auf 391 Euro, für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 14 Euro auf 327 Euro und für Kleinkinder bis fünf Jahre um 13 Euro auf 299 Euro im Monat.
Im Jahr zuvor waren die Sätze noch erhöht worden. Statt mit Geldleistungen kann der Bedarf auch durch Sachleistungen gedeckt werden. Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom sind in den Beträgen nicht inbegriffen.
Pro Asyl kritisiert Minusrunde für Asylbewerber
Die Regelbedarfe für Sozialleistungen werden jährlich an die Entwicklung der Preise und Nettolöhne angepasst. Nach der dafür angewandten Berechnungsmethode hätte sich deshalb auch für die Sozialhilfe und beim Bürgergeld zum Jahreswechsel eigentlich ein niedrigerer Wert ergeben. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Berechnungsmethode. Sie gehe an den tatsächlichen Preissteigerungen vorbei und werde der Inflation nicht gerecht.
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Zugunsten der Sozialhilfe und beim Bürgergeld greift immerhin eine Bestandsschutzregelung, weswegen die Regelbedarfssätze gleichbleiben, die sogenannte „Nullrunde“. Nach Angaben des Bundessozialministeriums greift diese Regelung aber nicht für das Asylbewerberleistungsgesetz, weswegen hier Kürzungen möglich sind. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl bezeichnet die Kürzungen für Asylbewerber als „Minusrunde“ und übt scharfe Kritik. (dpa/epd/mig)
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Petition: Hände weg vom Kirchenasyl
Schutz für geflüchtete Menschen bewahren!
Veröffentlicht am 02. September 2024 | von Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Bitte unterstützen Sie diese Petition:
Hände weg vom Kirchenasyl – Schutz für geflüchtete Menschen bewahren! | WeAct (campact.de)
An: Nancy Faeser, Bundesinnenministerin, Innenminister*innen der Bundesländer
Im Mai stürmte die Polizei in Niedersachsen eine Kirche, um eine Abschiebung durchzuführen. In Mecklenburg-Vorpommern kam im Dezember
2023 ein bewaffnetes Sondereinsatzkommando zum Einsatz, um eine afghanische Familie aus einem Kirchenasyl abzuschieben. Auch in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz gab es Räumungen.
Das ist ein Angriff auf den Schutz geflüchteter Menschen durch das Kirchenasyl. Dabei hat Kirchenasyl eine lange humanitäre Tradition und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat
erklärt, dass die Behörden das Kirchenasyl als solches respektierten.
Wir appellieren daher an die Innenminister*innen der Länder und die Bundesinnenministerin und fordern:
Die Petition wurde von der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. gestartet. Es haben bereits 65.000 Menschen unterzeichnet.
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Amtliche Zahlen
Bundespolizei meldet deutlichen Rückgang „unerlaubter“ Einreisen
Im September zählte die Bundespolizei knapp 7.000 „unerlaubte“ Einreisen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein drastischer Rückgang. Auch die Zahl der Asylerstanträge ist stark rückläufig.
Mittwoch, 23.10.2024, 12:33 Uhr
Die Zahl der erfassten „unerlaubten“ Einreisen nach Deutschland geht deutlich zurück. Wie die Bundespolizei in Potsdam mitteilte, wurden im September knapp 7.000 (6.921) „unerlaubte“ Einreisen gezählt. Das war nur ein Drittel des Niveaus vom September vergangenen Jahres, als mehr als 21.000 (21.375) Einreisen gezählt wurden.
„Unerlaubt“ reist eine Person nach Deutschland ein, wenn sie keinen Aufenthaltstitel hat. Erfasst sind darin auch Asylsuchende, deren Schutzbedürftigkeit und damit Anspruch auf Aufenthalt erst anschließend geprüft wird.
Die Bezeichnungen „unerlaubt“ oder „irregulär“ sind bei Grenzübertritten von Asylsuchenden daher nicht zutreffend, da es dem Asylrecht immanent ist, dass Schutzsuchende Grenzen zunächst ohne gültige Einreisedokumente zu passieren.
Grenzkontrollen an allen Grenzen
Vor dem Hintergrund steigender Einreisezahlen wurden in Deutschland vermehrt Grenzkontrollen eingeführt. Inzwischen wird an allen Grenzen zu den Nachbarstaaten kontrolliert. Bis Ende September registrierte die Bundespolizei nach eigenen Angaben gut 64.000 unerlaubte Einreisen. Im Vergleichszeitraum 2023 waren es mehr als 92.000, im gesamten vergangenen Jahr mehr als 127.000.
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von Claudius Voigt- Flüchtlingsrat Niedersachsen --
Das, was bisher undenkbar war, ist jetzt Teil eines Gesetzentwurfs: Menschen, für deren Asylverfahren nach den Dublin-Regelungen ein anderer EU-Staat zuständig ist, sollen in Deutschland systematisch verelenden. Ein Ausschluss von sämtlichen Leistungen des AsylbLG soll dazu führen, dass selbst existenziellste Grundbedürfnisse wie Unterkunft, Verpflegung und medizinische Behandlung normalerweise gar nicht mehr, sondern nur noch in außergewöhnlichen Ausnahmefällen sichergestellt werden. Dabei wird auch keine Rücksicht darauf genommen, ob es sich um besonders schutzbedürftige Personen handelt, die besondere Bedürfnisse haben – wie etwa Menschen mit Behinderung, schweren Erkrankungen oder alte Menschen. Man nimmt allen Ernstes in Kauf, dass Menschen nach zwei Wochen aus den Unterkünften in die Straßenobdachlosigkeit und extreme Armut gezwungen werden.
Dass der Gesetzentwurf offensichtlich weder mit Unionsrecht noch mit der Verfassung zu vereinbaren ist, stört dabei nicht. Es scheint zur politischen Strategie geworden zu sein, Regelungen zu beschließen, die später absehbar für rechtswidrig erklärt werden. Das dauert aber einige Zeit, und zumindest so lange kann man die (menschen-)rechtswidrige Praxis schon mal umsetzen.
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3.11.2024 --- PDF- Präsentation zu
Neuer Leistungsausschluss in Dublin-Fällen im AsylbLG.
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„Rechter Populismus“
Lindner will bei Bürgergeld Rotstift ansetzen – auch bei Ukrainern
Der Staat erstattet Menschen mit Bürgergeld die Unterkunftskosten. Hier will Finanzminister Lindner jetzt kürzen – ebenso bei den ukrainischen Kriegsflüchtlingen. Die Bundesregierung dementiert. Experten widersprechen Lindner ebenfalls. Die Linke wirft ihm „rechten Populismus“ vor.
Mittwoch, 23.10.2024, 13:45 UhrLesedauer: 6 Minuten
Bürgergeld-Empfänger sollen nach einem neuen Vorstoß von FDP-Chef Christian Lindner künftig ihre Wohnkosten pauschal und nicht nach tatsächlichen Kosten erstattet bekommen. „Dann können die Leistungsempfänger entscheiden, ob sie eine kleinere Wohnung beziehen und wie sie heizen“, sagte der Bundesfinanzminister der „Wirtschaftswoche“. „Ich glaube, dass wir hier Milliarden Euro einsparen können.“
Einsparmöglichkeiten sieht Lindner auch bei den Leistungen für Flüchtlinge aus der Ukraine. „Wir sollten für die aus der Ukraine Geflüchteten einen eigenen Rechtsstatus erwägen“, schlug er vor. Dieser solle die Leistungen für Asylbewerber mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten kombinieren, die für Bürgergeld-Empfänger gedacht sind. „Ukrainer müssen wegen des Krieges in ihrer Heimat nicht eigens ein Asylbewerberverfahren durchlaufen“, erläuterte Lindner. „Sie sollten aber auf der anderen Seite nicht gleich ein Bürgergeld erhalten, das auf ein sozioökonomisches Existenzminimum mit gesellschaftlicher Teilhabe auch ohne Arbeit ausgerichtet ist.“
Wie die Bundesregierung mitteilte, sind keine Änderung beim Rechtsstatus der ukrainischen Flüchtlinge geplant. Dazu gebe es im Augenblick innerhalb der Bundesregierung keine übergeordneten Planungen, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in Berlin. Hebestreit erinnerte daran, dass der im vereinfachten Verfahren erlangte Aufenthaltsstatus der Ukrainer mit dem Bürgergeld zusammenhängt. Es habe seinerzeit gute Gründe gegeben, so zu verfahren, sagte er. Man habe das für Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nicht überfordern wollen. Zudem habe über diesen Weg die Kasse des Bundes die Kosten übernommen. Während das Bürgergeld vom Bund gezahlt wird, gehen Asylbewerberleistungen auf Kosten der Länder.
Ukrainern wird Asylverfahren erspart
Tatsächlich erhalten ukrainische Kriegsflüchtlinge grundsätzlich EU-weit Schutz unter der „Massenzustrom-Richtlinie“, wie der Mediendienst Integration erläutert. Die EU-Richtline wurde erstmals Anfang März 2022 aktiviert. Bis März 2026 ist sie, Stand heute, verlängert. „Der Vorteil der europaweiten Regelung: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (…) bekommen automatisch einen Aufenthaltsstatus“, so der Mediendienst.
Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten in Deutschland Bürgergeld. Alleinstehende zum Beispiel 563 Euro pro Monat. Die Regelsätze sollen 2025 aufgrund einer Nullrunde unverändert bleiben. Hinzu kommen Hilfen für Miete und Heizung sowie Krankenversorgung. Das Arbeitsministerium betont, die Beträge sicherten das Existenzminimum in Deutschland.
Rund eine halbe Million erwerbsfähige Ukrainer
Asylbewerber, über deren Asylanträge noch nicht entschieden wurde, bekommen weniger: 460 Euro pro Monat nach Asylbewerberleistungsgesetz. Beratung durch das Jobcenter bekommen sie noch nicht.
Im Mai 2024 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 529.000 Ukrainer als „erwerbsfähig“ bei den Jobcentern gemeldet – und Bürgergeld-berechtigt. Viele sind noch in Jobcenter-Maßnahmen, Integrationskursen oder in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern ohne Kitaplatz. Zwei Drittel davon sind Frauen.
4.000 arbeitslose Ukrainer weniger
Nicht jeder, der Bürgergeld bekommt, könne auch einen Job annehmen, stellt der Mediendienst fest. Etwas mehr als ein Drittel der erwerbsfähigen Ukrainer habe im Mai 2024 für den Arbeitsmarkt zur Verfügung (37 Prozent) gestanden – etwa 4.000 weniger als noch im April.
Insgesamt ist die Zahl der Ausländer mit Bürgergeld in den vergangenen Jahren deutlich auf zuletzt 2,7 Millionen gestiegen – das sind rund 48 Prozent aller Empfänger. Hauptgrund für den Anstieg ist die Flüchtlingsbewegung nach Russlands Einmarsch in der Ukraine.
Zuletzt hatte BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht deswegen gesagt, der deutsche Sozialstaat werde bedroht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund wertet (DGB) es hingegen als Erfolg, dass immer mehr Ukrainer in Jobs vermittelt werden.
Experten verteidigen „nachhaltige Strategie“
Seit Russlands Überfall auf die Ukraine 2022 haben rund 1,2 Millionen Menschen von dort in Deutschland Schutz gefunden. Bei den Ukrainern liegt der Anteil der Bürgergeld-Beziehenden an der Bevölkerungsgruppe insgesamt bei derzeit knapp 65 Prozent – im Vergleich zu anderen Nationalitäten ein hoher Wert. Experten etwa des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) verteidigen dennoch die „nachhaltige Strategie“, die Menschen eher mit deutscher Sprache und Qualifizierung in den Arbeitsmarkt zu bringen als so schnell wie möglich.
Beim Bürgergeld könnten die Jobcenter Menschen arbeitsmarktpolitisch betreuen, erläutert etwa der IAB-Forschungsleiter Enzo Weber. Laut IAB gehen im laufenden Jahr pro Monat doppelt so viele Ukrainer aus der Arbeitslosigkeit in Jobs wie im Vorjahr. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte kürzlich den von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gestarteten „Job-Motor“ für Flüchtlinge in Deutschland als Erfolg gewertet: 266.000 Flüchtlinge aus der Ukraine seien derzeit mit Job in Deutschland.
Insgesamt beziehen rund ein Fünftel der etwa vier Millionen arbeitsfähigen Bürgergeld-Beziehenden ein eigenes Arbeitseinkommen. Ihr Gehalt ist so niedrig, dass sie es mit Staatshilfe aufstocken müssen.
Linke: Barrieren abbauen statt rechtem Populismus
Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Gruppe Die Linke, kritisiert Lindners Vorstoß scharf. „Es ist immer dieselbe Leier: Anstatt für Steuergerechtigkeit zu sorgen und Geld bei den Reichen zu holen, greift Bundesfinanzminister Lindner jene an, die ohnehin wenig haben. Sein jüngster Vorschlag: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen kein Bürgergeld mehr enthalten, um Kosten zu sparen und die Betroffenen in prekäre Jobs zu zwingen. Das ist schäbig, aber gemessen an der immer rechter werdenden Politik der Ampel nicht überraschend“, erklärt Bünger.
Siehe auch
DebatteBundesregierung hält an Bürgergeld für Ukraine-Flüchtlinge fest
Bis zu 19 EuroLindner geht von Kürzung der Leistungen für Asylbewerber aus
Dass viele Geflüchtete aus der Ukraine momentan noch nicht erwerbstätig sind, habe Gründe. Vielerorts fehlten Kinderbetreuungsangebote, die Betroffenen stießen auf Hürden bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse oder sie müssten auf einen Platz im Sprachkurs warten. „Das weiß auch die Bundesregierung und bemüht sich darum, diese Barrieren abzubauen, wie sie mir kürzlich in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage mitteilte. Wenn der Bundesfinanzminister wider besseres Wissen suggeriert, Ukraine-Geflüchtete seien faul und würden sich auf den vermeintlich zu hohen Bürgergeldsätzen ausruhen, ist das rechter Populismus, nichts anderes.“, so die Linke-Politikerin.
Staat zahlt bei 2,7 Millionen Familien Unterkunft
Derzeit übernehmen die Kommunen beim Bürgergeld in bestimmten Grenzen die Kosten für Kaltmiete und Heizung sowie die Betriebskosten von Bürgergeld-Beziehenden und ihren Familien; dabei unterstützt sie der Bund. Von den 2,94 Millionen Bedarfsgemeinschaften, also in der Regel zusammenwohnende Familien, werden derzeit bei 2,73 Millionen Kosten der Unterkunft anerkannt – Kostenpunkt: 1,77 Milliarden Euro. Dazu kommen einmalige Kosten in Höhe von 43 Millionen Euro.
Pro Bedarfsgemeinschaft werden im Schnitt 649,96 Euro bezahlt, pro Quadratmeter im Schnitt 11,82 Euro, pro Person einer Bedarfsgemeinschaft 362,69 Euro. Die Statistik weist auch die Betriebs- und Heizkosten extra aus. Bei 2,68 Millionen Bedarfsgemeinschaften handelt es sich um Mietkosten, bei 46.000 um Wohneigentum. Die Durchschnittswohnfläche der Familien liegt bei 62 Quadratmetern. Pro Person sind es im Schnitt 35 Quadratmeter.
Was übernimmt der Staat?
Der Staat übernimmt bei Bürgergeld-Beziehenden die sogenannten tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind. Auch Schönheitsreparaturen, Kabelgebühren oder beispielsweise ein vereinbartes Nutzungsentgelt etwa für Küchenmöbel werden übernommen, soweit diese unausweichlich im Mietvertrag vereinbart sind. Weitere Nebenkosten, zum Beispiel für einen Pkw-Stellplatz, werden nicht übernommen. Bei selbstgenutztem Wohneigentum werden Aufwendungen wie Schuldzinsen oder Grundsteuern übernommen.
Wie eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg erläuterte, sind die BA sowie Kreise und Städte für Bürgergeld-Leistungen verantwortlich, bei Unterkunft und Heizung die Kommunen. Sie regeln, was lokal angemessen ist. Die Jobcenter setzen das um. Die Mieten unterscheiden sich innerhalb Deutschlands erheblich. (© dpa/epd/mig)
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Sexuelle Belästigung
Karte flüchtlingsfeindlicher Vorfälle - immer aktualisiert
Die gemeinsame Chronik der Amadeu Antonio Stiftung und PRO ASYL dokumentiert Übergriffe und Demonstrationen gegen Geflüchtete und ihre Unterkünfte. Die Datengrundlage der Chronik sind öffentlich zugängliche Berichte in Zeitungsartikeln, Pressemitteilungen der Polizei sowie Meldungen lokaler und regionaler Register- und Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.
Die Dokumentation unterscheidet folgende Vorfälle bzw. Arten von Übergriffen: Brandanschläge (auf Asylunterkünfte oder Einrichtungen, die sich unmittelbar für Geflüchtete engagieren), rechte Kundgebungen/Demonstrationen, "Sonstige Angriffe" (z.B. Böller- oder Steinwürfe, rechte Schmierereien etc.) sowie Körperverletzungen.
Tätliche Übergriffe/Körperverletzungen werden in dieser Dokumentation nur dann aufgenommen, wenn der Status der Betroffenen als Geflüchtete
bestätigt ist. Das Ausmaß an rasstisch motivierten Angriffen (unabhängig vom Status der Betroffenen) ist jedoch um ein Vielfaches höher und wird in dieser Chronik nicht erfasst. Auch
können Übergriffe, die jenseits der angegebenen Kategorien verübt werden, unabhängig ihrer Schwere zwar
unter Umständen im Text erwähnt, nicht jedoch in die entsprechende Zählung der Chronik einbezogen werden. Darunter fallen z.B. Übergriffe auf
Unterstützer_innen von Geflüchteten. In beiden Fällen geben die Zählungen verschiedener Opferberatungsstellen Auskunft.
Rechte Demonstrationen und Kundgebungen können aufgrund des aktuellen Außmaßes nicht vollständig in der Chronik abgedeckt werden. Auch hier sind die realen Zahlen weitaus höher als in der Chronik abgebildet. Die Chronik beschränkt sich seit Januar 2016 auf Demonstrationen, bei denen es zu justiziablen Vorfällen kam (nicht-angemeldete Demonstration, Volksverhetzung, Angriffe auf Gegendemonstrant_innen, Presse, Polizei etc.). In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Vorfälle in mehreren Kategorien gezählt werden, etwa wenn aus einer nicht angemeldeten Demonstration heraus Angriffe begangen werden.
Hier geht es zurück zur Chronik.
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„Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt,
sollt ihr ihn nicht unterdrücken.
Der Fremde, der sich bei euch aufhält,
soll euch wie ein Einheimischer gelten
und du sollst ihn lieben wie dich selbst;
denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen.“
3.Mose 19,33-34
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