Rat der Europäischen Union
Pressemitteilung 477/25
13.06.2025 EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus derUkraine
Der Rat hat sich heute einstimmig für die Unterstützung eines Vorschlags ausgesprochen, mit dem der vorübergehende
Schutz für die mehr als 4 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind, bis zum 4. März 2027
verlängert werden soll.
Während Russland die ukrainische Zivilbevölkerung weiterhin mit willkürlichen Luftangriffen terrorisiert, zeigt die EU weiterhin ihre Solidarität mit dem
ukrainischen Volk. Wir werden Millionen von ukrainischen Flüchtlingen noch ein weiteres Jahr lang Schutz bieten. Der polnische Vorsitz hat außerdem Beratungen über eine Strategie zur
schrittweisen Beendigung des vorübergehenden Schutzes eingeleitet, sobald ein gerechter Frieden erreicht ist. In naher Zukunft werden wir auf gemeinsame, EU-weite Lösungen in diesem Bereich
hinarbeiten, darunter auch im Zusammenhang mit der Rückkehr in die Ukraine. TomaszSiemoniak, polnischer Minister für Inneres und Verwaltung
Seit März 2022 hat die EU auf der Grundlage der Richtlinie über vorübergehenden Schutz mehr als 4 Millionen
Flüchtlingen aus der Ukraine Sicherheit und Schutz gewährt. Der vorübergehende Schutz sollte bis zum 4. März 2026 gelten und wird nun bis zum 4. März 2027 verlängert.
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Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Leistungsgewährung für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Ausgabe erfolgt unmittelbar an neu zugewiesene Personen. Anschließend auch schrittweise an Asylbewerber, die sich bereits in Aufnahmeeinrichtungen befinden.
Auch nach Verteilung in die Kommunen kann die Bezahlkarte dort weiter genutzt werden.
Die Nutzung der Bezahlkarte ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Die einzelnen Bundesländer entscheiden, wie die Karte vor Ort funktioniert.
Alle folgenden Angaben beziehen sich auf das Bundesland Niedersachsen!
Wer bekommt die Bezahlkarte?
Eine Bezahlkarte bekommen alle erwachsenen Personen (über 18 Jahre alt), die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist wie eine Bankkarte.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden als Guthaben auf die Bezahlkarte überwiesen.
Sie können nur so viel Geld ausgeben, wie auf der Karte ist.
Mit der Bezahlkarte können Sie in Geschäften bezahlen und Bargeld abheben.
Sie können die Bezahlkarte in ganz Deutschland verwenden.
SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften sind eingeschränkt möglich.
Ausschließlich die Leistungsbehörde kann Geld auf die Bezahlkarte überweisen.
Wo bekomme ich meine Bezahlkarte?
Wenn Sie Leistungen bekommen, schickt Ihnen das Sozialamt einen Brief mit allen
Informationen und einem Termin zur Abholung. Holen Sie Ihre Bezahlkarte erst nach Aufforderung ab!
Wenn Sie zum ersten Mal Leistungen beantragen und diese bewilligt werden, bekommen Sie direkt von Anfang an eine Bezahlkarte.
Wenn Sie schon im Landkreis Cuxhaven wohnen und
schon Grundleistungen nach dem AsylbLG bekommen, dann holen Sie die Bezahlkarte im Rathaus ab.
Wenn Sie in der Stadt Cuxhaven wohnen, holen Sie die Bezahlkarte
im Kreishaus ab.
Je nach Wohnort gibt es die Leistungen zum ersten Mal an diesen Terminen auf die Bezahlkarte: 01.06.2025: Stadt Cuxhaven 01.07.2025: EG Wurster Nordseeküste, SG Land Hadeln, SG Hemmoor, SG Börde
Lamstedt 01.08.2025: Stadt Geestland, EG Schiffdorf, EG Beverstedt, EG Loxstedt, EG Hagen im
Bremischen (Abholung der Bezahlkarte erst nach Aufforderung durch das Sozialamt!)
Wo kann man mit der Bezahlkarte einkaufen?
Sie können mit der Bezahlkarte in allen Geschäften bezahlen, die VISA akzeptieren.
Gibt es Probleme bei bestimmten Transaktionen?
Ja, bestimmte Transaktionen sind nicht möglich.
Sie können die Bezahlkarte zum Beispiel nicht bei Geldübermittlungsdiensten wie Western Union, MoneyGram oder PayPal verwenden.
Die Bezahlkarte kann nur in Deutschland benutzt werden.
Kann ich mit der Bezahlkarte Geld überweisen?
In bestimmten Fällen kann eine Überweisung erlaubt werden.
Der Empfänger muss vorher vom Landkreis genehmigt werden.
Das gilt zum Beispiel für Überweisungen an Ihren Anwalt oder an die Schule.
Kann ich mit der Bezahlkarte per Lastschrift bezahlen?
Ja, in bestimmten Fällen ist Lastschrift erlaubt.
Der Empfänger muss vorher vom Landkreis genehmigt werden.
Das gilt zum Beispiel für Handyverträge, ÖPNV-Anbieter und Verträge im Fitnessstudio oder Mitgliedsbeiträge im Sportverein.
Für Überweisungen und Lastschriften müssen Sie rechtzeitig die Freischaltung der Bankverbindungen
beantragen. Möglicherweise müssen Sie Nachweise vorlegen. Einige Verbindungen sind bereits zentral freigeschaltet und in der Liste zu finden.
Die erstmalige Freischaltung von Lastschriften kann bis zu 14 Tage dauern.
Kann ich mit der Bezahlkarte Bargeld abheben?
Ja, Sie können Bargeld abheben.
Sie können das Bargeld in vielen Geschäften an der Kasse abheben. Das ist dann kostenlos. Sie können Bargeld auch an Bankautomaten abheben. Das kostet dann 0,65 Euro.
Sie können pro Person maximal 50 Euro Bargeld im Monat abheben. Erhalten Sie auf Ihrer Karte zusätzlich Leistungen für minderjährige Kinder? Dann erhöht sich der Bargeldbetrag entsprechend. Beispiel: Erhalten Sie auf
Ihrer Karte auch die Leistungen für Ihre 2 Kinder? Dann können Sie maximal 150 Euro Bargeld im Monat abheben (3 Personen = 50+50+50).
Geldautomaten-Aufsteller dürfen zusätzlich zu den 0,65 Euro eine Gebühr von der Bank verlangen. Das
steht dann am Geld-Automaten.
Die Bank nimmt diese Gebühr dann auch von Ihrem Konto ab.
Mit einer ganzen Kaskade von Gesetzesverschärfungen betreibt die Bundesregierung den Umbau der offenen Migrationsgesellschaft in eine Gesellschaft, die
Schutzsuchende bekämpft, Menschenrechte empfindlich einschränkt und Einwanderung nach Maßgabe politischer Opportunitäten und Nützlichkeitserwägungen organisiert. Das ist keine grundsätzlich neue
Politik: "Gerade die seit 2016 auf Migrationskontrolle und -verhinderung ausgerichtete Grundrichtung der hyperaktiven deutschen Gesetzgebung hat wesentlich dazu beigetragen, das Gefühl des
Kontrollverlusts zu befördern und die angebliche Bedrohung des Rechtsstaats durch irreguläre Migrationsbewegungen im diskursiven Mainstream salonfähig zu machen." (Constantin Hruschka). Neu ist allerdings die
Schnelligkeit und Radikalität, mit der die Bundesregierung ihre propagierte "Migrationswende" inszeniert und umsetzt, ohne dabei jedoch eine breitere offene gesellschaftspolitische Diskussion
zuzulassen. Die Fristen für Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren werden immer kürzer, und der ohnehin kleine Kreis derjenigen, die der fachpolitischen Diskussion überhaupt noch folgen können,
schmilzt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemüht sich tapfer, gegenzuhalten und seine menschenrechtlichen Stellungnahmen nicht nur der Politik, sondern auch der
Öffentlichkeit zu vermitteln. Nachfolgend einige Stellungnahmen.
Guten Tag,
11.7.2025
die vergangenen Wochen waren geprägt von einer Reihe umstrittener asyl- und migrationspolitischer Maßnahmen. Wir möchten Sie daher gerne auf drei Stellungnahmen und eine Pressemitteilung aus dem
Arbeitsbereich Asyl und Migration des Deutschen Instituts für Menschenrechte aufmerksam machen:
Asylanträge auf niedrigstem Stand seit zehn Jahren
Seit Jahren führt Deutschland die Liste der EU-Länder mit den meisten Asylanträgen an. Jetzt ist
Deutschland auf den dritten Platz abgerutscht. Grund ist ein massiver Rückgang bei Asyl-Erstanträgen.
Donnerstag, 10.07.2025,
Die Zahl der Erstanträge auf Asyl in Deutschland ist im Juni auf den niedrigsten Stand seit mehr als einem Jahrzehnt
gesunken. Wie das Bundesinnenministerium in Berlin mitteilte, lag die Zahl mit weniger als 7.000 Anträgen um 59 Prozent unter der des gleichen Monats des Vorjahres. Im Vergleich zum Juni 2023
betrug der Rückgang demnach sogar rund 70 Prozent.
In dem Boulevardblatt „Bild“ hieß es zudem unter Berufung auf Zahlen des Bundesamts
für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die Zahl der Erstanträge auf Asyl in Deutschland habe im ersten Halbjahr 2025 bei 61.300 gelegen. Der Monatsstand im Juni war demnach der niedrigste seit
März 2013.
Garten der Hoffnung – Gemeinschaftsgarten Otterndorf –
Interkultureller Garten
21762 Otterndorf, Im Kleingartenverein am Bahnhof Otterndorf, hinter dem Friedhof
Der Garten ist zentraler Treffpunkt für Geflüchtete, die hier heimisch werden wollen und für Menschen, die hier
schon leben. Hier können sie sich begegnen, austauschen, kennenlernen und gemeinsam Spaß am Gärtnern haben. Gefördert werden Eigeninitiative, Selbstorganisation und Wissensaustausch sowie
Integration von Menschen ungeachtet ihrer Herkunft.
E-Mail: maria.jarowoy@ewetel.net - Tel.:
0160-8910874
Fahrradwerkstatt Otterndorf
Wegen Fahrrädern melden Sie sich bitte auch unter Tel.: 0160-8910874oder
samstags im Gemeinschaftsgarten
Karte flüchtlingsfeindlicher Vorfälle - immer aktualisiert
Die gemeinsame Chronik der Amadeu Antonio Stiftung und PRO ASYL dokumentiert Übergriffe und Demonstrationen gegen Geflüchtete und ihre
Unterkünfte. Die Datengrundlage der Chronik sind öffentlich zugängliche Berichte in Zeitungsartikeln, Pressemitteilungen der Polizei sowie Meldungen lokaler und regionaler Register-
und Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.
Die Dokumentation unterscheidet folgende Vorfälle bzw. Arten von Übergriffen: Brandanschläge (auf Asylunterkünfte oder Einrichtungen, die sich
unmittelbar für Geflüchtete engagieren), rechte Kundgebungen/Demonstrationen, "Sonstige Angriffe" (z.B. Böller- oder Steinwürfe, rechte Schmierereien etc.) sowie
Körperverletzungen.
Tätliche Übergriffe/Körperverletzungen werden in dieser Dokumentation nur dann aufgenommen, wenn der Status der Betroffenen als Geflüchtete
bestätigt ist. Das Ausmaß an rasstisch motivierten Angriffen (unabhängig vom Status der Betroffenen) ist jedoch um ein Vielfaches höher und wird in dieser Chronik nicht erfasst. Auch
können Übergriffe, die jenseits der angegebenen Kategorien verübt werden, unabhängig ihrer Schwere zwar unter Umständen im Text erwähnt, nicht jedoch in die entsprechende Zählung der Chronik einbezogen werden. Darunter fallen z.B. Übergriffe auf
Unterstützer_innen von Geflüchteten. In beiden Fällen geben die Zählungen verschiedener Opferberatungsstellen Auskunft.
Rechte Demonstrationen und Kundgebungen können aufgrund des aktuellen Außmaßes nicht vollständig in der Chronik abgedeckt werden. Auch hier sind
die realen Zahlen weitaus höher als in der Chronik abgebildet. Die Chronik beschränkt sich seit Januar 2016 auf Demonstrationen, bei denen es zu justiziablen Vorfällen kam
(nicht-angemeldete Demonstration, Volksverhetzung, Angriffe auf Gegendemonstrant_innen, Presse, Polizei etc.). In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Vorfälle in mehreren
Kategorien gezählt werden, etwa wenn aus einer nicht angemeldeten Demonstration heraus Angriffe begangen werden.